Weiterbildung zur dipl. Pflegefachfrau, zum dipl. Pflegefachmann im Operationsbereich
 

Dauer und Form der Weiterbildung
Kosten
Zulassung
Anmeldung
Weiterbildungszentren

Anerkennung ausländischer Weiterbildungen
Reglementierung und Überwachung der Weiterbildung
Dokumente zum Download
 


Dauer und Form der Weiterbildung

Die Weiterbildung zur "dipl.Pflegefachfrau/zum dipl.Pflegefachmann, Operationsbereich"  dauert 2 Jahre (vier Semester) bei einem Arbeitspensum von 100%. Bei Teilzeitarbeit (mindestens 80%) verlängert sich die Weiterbildung entsprechend.

Die Weiterbildung wird berufsbegleitend an einem vom SBK als Weiterbildungsstätte anerkannten Spital absolviert. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung wird ein Fähigkeitsausweis abgegeben.


Kosten

Kurz vor dem Abschlussexamen wird den Kandidatinnen und Kandidaten ein Unkostenbeitrag  in der Höhe von Fr. 380.- für SBK-Mitglieder und Fr. 600.- für Nicht-Mitglieder in Rechnung gestellt. Dieser  dient dazu, einen Teil der Aufwendungen der Prüfungsexperten sowie der Aktivitäten der paritätischen Kommission abzudecken.

Die Weiterbildungszentren bzw. die zuständigen kantonalen Behörden sind ebenfalls befugt, eine Kostenbeteiligung der Kandidatinnen und Kandidaten einzufordern.


Zulassung

Voraussetzung, um die Weiterbildung zur dipl. Pflegefachfrau, Operationsbereich, absolvieren zu können, ist ein vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) anerkanntes Diplom in Gesundheits- und Krankenpflege. Ausländische Diplome müssen ebenfalls vom SRK anerkannt sein (Ankerkennung vor Beginn der Weiterbildung einholen!).

www.redcross.ch/activities/health/hocc/


Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt im Rahmen eines Ausbildungs- und Anstellungsvertrags über ein als Weiterbildungsstätte anerkanntes Spital.


Weiterbildungszentren

Nur Operations-Abteilungen, die von der paritätischen Kommission als Weiterbildungsstätten anerkannt wurden, sind berechtigt, Kandidatinnen und Kandidaten für die Weiterbildung aufzunehmen.

Die Zentren sind für die pädagogische und administrative Betreuung der Kandidatinnen und Kandidaten während der gesamten Zeit der Weiterbildung verantwortlich. Sie sind ausserdem die direkten Gesprächspartner der Kommission. Das heisst, dass alle Gesuche, die Kandidaten betreffend, über die Weiterbildungszentren zu erfolgen haben.

ØVerzeichnis der anerkannten Weiterbildungsstätten Operationsbereich


Anerkennung ausländischer Weiterbildungen

Bisher bestehen im europäischen Raum keine Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Nachdiplom-Weiterbildungen im Pflegebereich.

Der SBK bietet den Inhaberinnen und Inhabern ausländischer Fachdiplome jedoch die Möglichkeit, den schweizerischen Fähigkeitsausweis in einem verkürzten Lehrgang zu erwerben. Eine praktische und theoretische Prüfung muss aber in jedem Fall abgelegt werden.

Voraussetzungen:

  • mindestens 4-monatige Tätigkeit in einem als Weiterbildungsstätte anerkannten Schweizer Spital;
  • Bestätigung über ausreichende Qualifizierung durch den Arbeitgeber;
  • Registrierung des Diploms als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann durch das Schweizerische Rote Kreuz (SRK)..

Die Gesuche müssen durch den Arbeitgeber bei der Weiterbildungskommission eingereicht werden. Die offiziellen Gesuchsformulare sind beim Sekretariat der Abteilung Bildung (durch den Arbeitgeber) anzufordern (bildung@sbk-asi.ch)

Der Schweizerische Fähigkeitsausweis wird vom Arbeitgeber nicht immer verlangt. Hingegen ist er erforderlich, um Ausbildungs- oder Kaderfunktionen in diesem Bereich ausüben zu können.

8Bestimmungen


Reglementierung und Überwachung der Weiterbildung

Die Kommission für die Weiterbildung zur Pflegefachfrau, zum dipl. Pflegefachmann, Operationsbereich, ist das zuständige Fachorgan für die Regelung und Überwachung der Weiterbildung. Sie setzt sich zusammen aus 4 Delegierten des SBK und 4 Delegierten der Schweizerischen Gesellschaft für Chirurgie.

Zu den Aufgaben der Kommission gehört

  • die Anerkennung, Kontrolle und Aberkennung von Operationsabteilungen als Weiterbildungsstätten;
  • die Beurteilung der Gesuche um Verkürzung oder Verlängerung der Weiterbildung, um Erlangung des schweizerischen Fähigkeitsausweises oder um Wiederholung von Abschlussexamen; 
  • die Entscheidung über Wiedererwägungsgesuche und Rekurse.
  • die periodische Anpassung des Weiterbildungsprogramms an die Entwicklung der Pflege und der Medizin.

Die Kommission trifft sich zu 3 Sitzungen jährlich. Gesuche müssen jeweils 3 Wochen vor den Sitzungen via Sekretariat Weiterbildungen, SBK-Geschäftsstelle, Postfach, 3001 Bern, eingereicht werden.


Daten 2012:  6.  Februar,  21. Mai, 19. November.


Dokumente zum Download (pdf)

Berufsbild

Liste der anerkannten Weiterbildungsstätten OPS

Liste der anerkannten Weiterbildungsstätten für den Theoriekurs

Reglement

Lehrstoffplan

  Ausführungsbestimmungen zur Erlangung des schweiz. Fähigkeitsausweises
 

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