Weiterbildung zur dipl. Pflegefachfrau, zum dipl. Pflegefachmann
im
Operationsbereich
Dauer
und Form der Weiterbildung
Kosten
Zulassung
Anmeldung
Weiterbildungszentren
Anerkennung
ausländischer Weiterbildungen
Reglementierung und Überwachung der Weiterbildung
Dokumente zum Download
Dauer und
Form der Weiterbildung
Die
Weiterbildung zur "dipl.Pflegefachfrau/zum
dipl.Pflegefachmann, Operationsbereich"
dauert 2 Jahre
(vier Semester) bei einem Arbeitspensum von 100%. Bei Teilzeitarbeit (mindestens
80%) verlängert sich die
Weiterbildung entsprechend.
Die Weiterbildung wird berufsbegleitend an einem vom
SBK als Weiterbildungsstätte anerkannten Spital
absolviert. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung wird ein Fähigkeitsausweis
abgegeben.

Kosten
Kurz vor dem Abschlussexamen wird den Kandidatinnen und Kandidaten ein
Unkostenbeitrag in der Höhe von Fr. 380.- für SBK-Mitglieder und
Fr.
600.- für Nicht-Mitglieder in Rechnung gestellt. Dieser dient dazu,
einen Teil der Aufwendungen der Prüfungsexperten sowie der
Aktivitäten der paritätischen Kommission abzudecken.
Die Weiterbildungszentren bzw. die zuständigen kantonalen Behörden sind
ebenfalls befugt, eine Kostenbeteiligung der Kandidatinnen und Kandidaten einzufordern.

Zulassung
Voraussetzung,
um die Weiterbildung zur dipl. Pflegefachfrau, Operationsbereich, absolvieren zu können, ist ein vom Schweizerischen Roten Kreuz
(SRK) anerkanntes Diplom in Gesundheits- und
Krankenpflege. Ausländische
Diplome müssen ebenfalls vom SRK anerkannt sein (Ankerkennung vor Beginn der
Weiterbildung einholen!).
www.redcross.ch/activities/health/hocc/

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt im Rahmen eines Ausbildungs-
und Anstellungsvertrags über ein als Weiterbildungsstätte anerkanntes
Spital.

Weiterbildungszentren
Nur Operations-Abteilungen, die von
der paritätischen Kommission als Weiterbildungsstätten anerkannt wurden,
sind berechtigt, Kandidatinnen und Kandidaten für die Weiterbildung aufzunehmen.
Die Zentren sind für die pädagogische und administrative Betreuung der
Kandidatinnen und Kandidaten während der gesamten Zeit der Weiterbildung
verantwortlich. Sie sind ausserdem die direkten Gesprächspartner der
Kommission. Das heisst, dass alle Gesuche, die Kandidaten betreffend, über die
Weiterbildungszentren zu erfolgen haben.
ØVerzeichnis der
anerkannten Weiterbildungsstätten Operationsbereich

Anerkennung ausländischer
Weiterbildungen
Bisher bestehen im europäischen Raum
keine Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von
Nachdiplom-Weiterbildungen im Pflegebereich.
Der SBK bietet den Inhaberinnen und
Inhabern ausländischer Fachdiplome jedoch die Möglichkeit, den schweizerischen
Fähigkeitsausweis in einem verkürzten Lehrgang zu erwerben.
Eine praktische und theoretische Prüfung muss aber in jedem Fall abgelegt werden.
Voraussetzungen:
- mindestens 4-monatige Tätigkeit in einem als
Weiterbildungsstätte anerkannten Schweizer Spital;
- Bestätigung über ausreichende
Qualifizierung durch den Arbeitgeber;
- Registrierung des Diploms als
Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann durch das Schweizerische Rote
Kreuz (SRK)..
Die Gesuche müssen durch den Arbeitgeber
bei der Weiterbildungskommission eingereicht werden.
Die offiziellen Gesuchsformulare sind beim Sekretariat der Abteilung
Bildung (durch den Arbeitgeber) anzufordern
(bildung@sbk-asi.ch)
Der Schweizerische Fähigkeitsausweis wird vom
Arbeitgeber nicht immer verlangt. Hingegen ist er erforderlich, um Ausbildungs-
oder Kaderfunktionen in diesem Bereich ausüben zu können.
8Bestimmungen

Reglementierung und Überwachung der
Weiterbildung
Die Kommission für die Weiterbildung zur
Pflegefachfrau, zum dipl. Pflegefachmann, Operationsbereich, ist
das zuständige Fachorgan für die Regelung und Überwachung der Weiterbildung. Sie setzt sich zusammen aus
4 Delegierten des SBK und
4 Delegierten der Schweizerischen Gesellschaft für Chirurgie.
Zu den Aufgaben der Kommission gehört
- die Anerkennung, Kontrolle und Aberkennung von
Operationsabteilungen als Weiterbildungsstätten;
- die Beurteilung der Gesuche um
Verkürzung oder Verlängerung der Weiterbildung, um Erlangung des
schweizerischen Fähigkeitsausweises oder um Wiederholung von Abschlussexamen;
- die Entscheidung über Wiedererwägungsgesuche und Rekurse.
- die periodische Anpassung des
Weiterbildungsprogramms an die Entwicklung der Pflege und der Medizin.
Die Kommission trifft sich zu 3 Sitzungen jährlich. Gesuche müssen jeweils 3 Wochen vor den Sitzungen via Sekretariat
Weiterbildungen, SBK-Geschäftsstelle, Postfach, 3001 Bern, eingereicht werden.
Daten 2012: 6. Februar,
21. Mai, 19. November.
Dokumente
zum Download (pdf)
Berufsbild
Liste der
anerkannten Weiterbildungsstätten
OPS
Liste der
anerkannten Weiterbildungsstätten für den Theoriekurs
Reglement
Lehrstoffplan
Ausführungsbestimmungen
zur Erlangung des schweiz. Fähigkeitsausweises

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