| NDS HF Intensivpflege
Weiterbildung zur dipl. Pflegefachfrau/-mann
Intensivpflege nach SBK-Reglement
Anerkennung ausländischer Fachdiplome
Das Nachdiplomstudium HF in Intensivpflege mit Beginn ab 1. Juli
2010 wird gemäss Rahmenlehrplan "Nachdiplomstudium
Höhere Fachschule Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege" (RLP NDS HF
AIN) neu durch das BBT anerkannt. Für die vor diesem Datum unter
SBK-Reglementierung begonnenen
Weiterbildungen ist nach wie vor der SBK zuständig.
Die Berufsbezeichnung gemäss neuem Rahmenlehrplan lautet:
"dipl. Expertin / dipl. Experte Intensivpflege NDS HF"
Inhaber/innen eines Fähigkeitsausweises nach SBK sind gemäss
Punkt. 7.1 des Rahmenlehrplans NDS HF AIN berechtigt, den neuen Berufstitel ohne weitere Auflagen zu führen .
.
Die bisherigen SBK-Fähigkeitsausweise behalten jedoch ihre volle Gültigkeit;
es werden keine neuen Ausweise ausgestellt.
Für sämtliche Auskünfte zum Nachdiplomstudium HF AIN und zur neuen
Titelführung ist die OdASanté (Nationale Dach-Organisation der
Arbeitswelt Gesundheit) zuständig.
Tel. 031 380 88 88, info@odasante.ch
www.odasante.ch
Weiterbildung zur dipl.
Pflegefachfrau, zum dipl. Pflegefachmann
Intensivpflege nach SBK-Reglement
(WB-Beginn bis 30.6.2010)
Alle vor dem 1. Juli 2010 begonnenen Weiterbildungen in
Intensivpflege werden bis zu deren Abschluss vom SBK reglementiert und
überwacht. Zuständiges
Fachorgan ist die Kommission für die Weiterbildung zur dipl.
Pflegefachfrau, zum dipl. Pflegefachmann, Intensivpflege. Sie setzt sich zusammen aus 5
Delegierten des SBK und 5 ärztlichen Delegierten der Schweizerischen
Gesellschaft für Intensivmedizin.
Zu den Aufgaben der Kommission gehören
- die Anerkennung, Kontrolle und Aberkennung von
Intensivpflegeabteilungen als Weiterbildungsstätten;
- die Beurteilung der Gesuche um
Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildung, um Anerkennung von
Weiterbildungen oder um Wiederholung von Abschlussexamen;
- die Entscheidung über Wiedererwägungsgesuche und Rekurse;
- die periodische Anpassung des
Weiterbildungsprogramms an die Entwicklung der Pflege und der Medizin.
Die Kommission trifft sich zu 3 Sitzungen
jährlich. Allfällige Gesuche müssen jeweils drei Wochen vor den Sitzungen via Sekretariat
Bildung, SBK-Geschäftsstelle, Postfach, 3001 Bern, eingereicht werden.
Weiterbildungszentren
Die vom SBK anerkannten Weiterbildungsstätten sind für die pädagogische und administrative Betreuung der
Kandidaten während der gesamten Weiterbildung
verantwortlich. Sie sind ausserdem die direkten Gesprächspartner der Kommission,
was bedeutet, dass alle die Kandidaten betreffenden Gesuche über die
Weiterbildungszentren zu erfolgen haben.
Ø Verzeichnis der anerkannten Weiterbildungsstätten Intensivpflege
Kosten
Kurz vor dem Abschlussexamen wird den Kandidatinnen und Kandidaten ein
Unkostenbeitrag in der Höhe von Fr. 380.- für SBK-Mitglieder und
Fr.
600.- für Nicht-Mitglieder in Rechnung gestellt. Dieser dient dazu,
einen Teil der Aufwendungen der Prüfungsexperten sowie der
Aktivitäten der paritätischen Kommission abzudecken.
Anerkennung ausländischer Fachdiplome in Intensivpflege
Bisher bestehen im europäischen Raum
keine Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von
Nachdiplom-Weiterbildungen im Pflegebereich.
Der SBK bietet den Inhaberinnen und
Inhabern ausländischer Fachdiplome jedoch die Möglichkeit, den schweizerischen
Fähigkeitsausweis in einem verkürzten Lehrgang zu erwerben.
Eine theoretische und praktische Prüfung muss aber in jedem Fall abgelegt werden.
Voraussetzungen:
- mindestens 4-monatige Tätigkeit in einem als
Weiterbildungsstätte anerkannten Spital;
- Beherrschung der deutschen Sprache;
- Bestätigung über ausreichende
Qualifizierung durch den Arbeitgeber;
- SRK-Registrierung.
Die Gesuche müssen
durch den Arbeitgeber bei der Weiterbildungskommission eingereicht werden.
Die offiziellen Gesuchsformulare sind beim Sekretariat der Abteilung
Bildung (durch den Arbeitgeber) anzufordern:
bildung@sbk-asi.ch
Der Schweizerische Fähigkeitsausweis
wird vom Arbeitgeber nicht immer verlangt. Hingegen ist er erforderlich,
um Ausbildungs- oder Kaderfunktionen in diesem Bereich ausüben zu
können.
Ø
Bestimmungen
Ø Verzeichnis der anerkannten Weiterbildungsstätten Intensivpflege
update: Juli 2010 |