Höhere Fachausbildung in
Gesundheits- und Krankenpflege,
Stufe 1
(Höfa
1)
Aktuell: Höfa 1 in Zukunft
Allgemeines
Dauer
Kosten
Weiterbildungszentren
Weiterbildungskommission
Dokumente zum Download
Höfa I in Zukunft
Im Rahmen der Überführungen der Gesundheitsberufe in die neue
Bildungssystematik wurde der SBK beauftragt, die Positionierung der
aktuellen Weiterbildungen und Vertiefungen in Pflege, insbesondere der
Höfa 1, für die Zukunft zu klären.
Das Projekt "Positionierungen – Weiterbildungsangebote in der Pflege"
wurde im Januar 2010 gestartet und der ->
Schlussbericht im Oktober 2010 der OdASanté unterbreitet.
Die OdASanté hat den Bericht Anfang Dezember genehmigt und
grünes Licht für das Folgeprojekt „Eidgenössische Prüfungen Pflege“ gegeben.
Geplant ist, die Kompetenzprofile in zwei Schwerpunkten, nämlich
'Pflegeexpertise' und 'Pflegeberatung' zu
konkretisieren. Im Rahmen des Projektes werden ebenfalls Kompetenzprofile in Geriatrie-Gerontopsychiatrie und Palliative Care sowie Nephrologie
entwickelt.
Mit der Genehmigung des Schlussberichtes ist das Projekt nun in die
Verantwortung der OdASanté übergegangen.
Bis die neue Reglementierung in Kraft tritt, das heisst bis mindestens 2013,
bleibt der SBK zuständige Instanz für die
Reglementierung.
Höfa-I-Ausbildungen können also weiterhin angetreten werden.
Allgemeines
Die Höhere Fachausbildung Stufe 1
(Höfa 1)
richtet sich an das in der Pflege tätige, diplomierte Pflegepersonal.
Sie setzt sich zusammen aus Unterricht,
Selbststudium, Praxisbegleitung und begleitenden Gesprächen.
Es können verschiedene Schwerpunkte gewählt werden:
Akut- und
Allgemeinpflege
Diabetespflege und -beratung
Frau und
Gesundheit
Gerontologische Pflege
Pflege
Kinder und Jugendlicher
Onkologiepflege
Palliative
Care
Psychiatriepflege
Rehabilitationspflege

Dauer
Eine
Fachausbildung
dauert in der Regel 18 bis 24 Monate und wird berufsbegleitend
absolviert. Das vorgeschriebene Mindest-Arbeitspensum ist 60%. Pflegende, die bereits über eine abgeschlossene HöFa
I verfügen, haben die Möglichkeit, in einem verkürzten Verfahren einen zusätzlichen Fähigkeitsausweis in einem
neuen Fachschwerpunkt zu erwerben.
Voraussetzung,
um die Weiterbildung absolvieren zu können, ist ein vom Schweizerischen Roten Kreuz
(SRK) anerkanntes Diplom in Gesundheits- und
Krankenpflege. Ausländische
Diplome müssen ebenfalls vom SRK anerkannt sein.
www.redcross.ch/activities/health/hocc/

Kosten
Kurz vor dem Abschlussexamen wird den Kandidatinnen und Kandidaten ein
Unkostenbeitrag in der Höhe von Fr. 380.- für SBK-Mitglieder und
Fr.
600.- für Nicht-Mitglieder in Rechnung gestellt. Dieser dient dazu,
einen Teil der Aufwendungen der Prüfungsexperten sowie der
Aktivitäten der paritätischen Kommission abzudecken.
Die Weiterbildungszentren bzw. die zuständigen kantonalen Behörden sind
ebenfalls befugt, eine Kostenbeteiligung der Kandidatinnen und Kandidaten einzufordern.

Kommission
für die Höhere Fachausbildung in Gesundheits- und Krankenpflege, Stufe 1
Die Kommission ist das
zuständige Fachorgan für die Regelung und Überwachung der Weiterbildung. Sie
setzt sich zusammen aus mindestens 4 VertreterInnen der
Weiterbildungsstätten, einer Absolventin der Weiterbildung
sowie 2 VertreterInnen der Pflegedienstleitung.
Aufgabenbereich:
- Anerkennung, Kontrolle und Aberkennung von Weiterbildungsstätten;
- Entscheid über
Ausnahmegesuche
- Stellungnahme zuhanden des SBK-Zentralvorstandes zu
berufspolitischen und pädagogischen Fragen, soweit sie die Höhere
Fachausbildung in Gesundheits- und Krankenpflege Stufe I betreffen.
Die Kommission trifft sich zu 4 Sitzungen
jährlich. Gesuche müssen jeweils 3 Wochen vor den Sitzungen via Sekretariat
Weiterbildungen, SBK-Geschäftsstelle, Postfach, 3001 Bern, eingereicht werden.
Sitzungsdaten 2012: 28. März,
6. Juni, 13. September, 8. November.

Dokumente
zum Download (pdf)
Berufliche Rolle
Liste der
anerkannten Weiterbildungsstätten
Reglement Höfa 1
Ausführungsbestimmungen zum Reglement

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