Höhere Fachausbildung in Gesundheits- und Krankenpflege,
Stufe 1
(Höfa 1)

Aktuell: Höfa 1 in Zukunft
Allgemeines
Dauer
Kosten
Weiterbildungszentren
Weiterbildungskommission
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Höfa I in Zukunft

Im Rahmen der Überführungen der Gesundheitsberufe in die neue Bildungssystematik wurde der SBK beauftragt, die Positionierung der aktuellen Weiterbildungen und Vertiefungen in Pflege, insbesondere der Höfa 1, für die Zukunft zu klären.

Das Projekt "Positionierungen – Weiterbildungsangebote in der Pflege" wurde im Januar 2010 gestartet und der -> Schlussbericht im Oktober 2010 der OdASanté unterbreitet.

Die OdASanté hat den Bericht Anfang Dezember genehmigt und grünes Licht für das Folgeprojekt „Eidgenössische Prüfungen Pflege“ gegeben. Geplant ist, die Kompetenzprofile in zwei Schwerpunkten, nämlich 'Pflegeexpertise' und 'Pflegeberatung' zu konkretisieren. Im Rahmen des Projektes werden ebenfalls Kompetenzprofile in Geriatrie-Gerontopsychiatrie und Palliative Care sowie Nephrologie entwickelt.

Mit der Genehmigung des Schlussberichtes ist das Projekt nun in die Verantwortung der OdASanté übergegangen. Bis die neue Reglementierung in Kraft tritt, das heisst bis mindestens 2013, bleibt der SBK zuständige Instanz für die Reglementierung.
Höfa-I-Ausbildungen können also weiterhin angetreten werden.

 

Allgemeines

Die Höhere Fachausbildung Stufe 1 (Höfa 1) richtet sich an das in der Pflege tätige, diplomierte Pflegepersonal. Sie setzt sich zusammen aus Unterricht, Selbststudium, Praxisbegleitung und begleitenden Gesprächen.

Es können verschiedene Schwerpunkte gewählt werden:

Akut- und Allgemeinpflege
Diabetespflege und -beratung
Frau und Gesundheit
Gerontologische Pflege
Pflege Kinder und Jugendlicher
Onkologiepflege
Palliative Care
Psychiatriepflege
Rehabilitationspflege 


Dauer

Eine Fachausbildung dauert in der Regel 18 bis 24 Monate und wird berufsbegleitend absolviert. Das vorgeschriebene Mindest-Arbeitspensum ist 60%. Pflegende, die bereits über eine abgeschlossene  HöFa I verfügen, haben die Möglichkeit, in einem verkürzten Verfahren einen zusätzlichen Fähigkeitsausweis in einem neuen Fachschwerpunkt zu erwerben.

Voraussetzung, um die Weiterbildung absolvieren zu können, ist ein vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) anerkanntes Diplom in Gesundheits- und Krankenpflege. 
Ausländische Diplome müssen ebenfalls vom SRK anerkannt sein.

www.redcross.ch/activities/health/hocc/


Kosten

Kurz vor dem Abschlussexamen wird den Kandidatinnen und Kandidaten ein Unkostenbeitrag  in der Höhe von Fr. 380.- für SBK-Mitglieder und Fr. 600.- für Nicht-Mitglieder in Rechnung gestellt. Dieser  dient dazu, einen Teil der Aufwendungen der Prüfungsexperten sowie der Aktivitäten der paritätischen Kommission abzudecken.

Die Weiterbildungszentren bzw. die zuständigen kantonalen Behörden sind ebenfalls befugt, eine Kostenbeteiligung der Kandidatinnen und Kandidaten einzufordern.


Kommission für die Höhere Fachausbildung in Gesundheits- und Krankenpflege, Stufe 1

Die Kommission ist das zuständige Fachorgan für die Regelung und Überwachung der Weiterbildung. Sie setzt sich zusammen aus mindestens 4 VertreterInnen der Weiterbildungsstätten, einer Absolventin der Weiterbildung sowie 2 VertreterInnen der Pflegedienstleitung.

Aufgabenbereich:

  • Anerkennung, Kontrolle und Aberkennung von Weiterbildungsstätten;
  • Entscheid über Ausnahmegesuche
  • Stellungnahme zuhanden des SBK-Zentralvorstandes zu berufspolitischen und pädagogischen Fragen, soweit sie die Höhere Fachausbildung in Gesundheits- und Krankenpflege Stufe I betreffen.

Die Kommission trifft sich zu 4 Sitzungen jährlich. Gesuche müssen jeweils 3 Wochen vor den Sitzungen via Sekretariat Weiterbildungen, SBK-Geschäftsstelle, Postfach, 3001 Bern, eingereicht werden.

Sitzungsdaten 2012:  28. März, 6. Juni, 13. September, 8. November.


Dokumente zum Download (pdf)

Berufliche Rolle

Liste der anerkannten Weiterbildungsstätten

Reglement Höfa 1

Ausführungsbestimmungen zum Reglement
 

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