NDS HF Anästhesiepflege
Weiterbildung zur dipl. Pflegefachfrau Anästhesie gemäss SBK-Reglement
Anerkennung ausländischer Fachdiplome
 

Nachdiplomstudium Anästhesiepflege HF

Das Nachdiplomstudium HF in Anästhesiepflege mit Beginn ab 1. Juli 2010 wird neu gemäss Rahmenlehrplan  "Nachdiplomstudium Höhere Fachschule Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege" (RLP NDS HF AIN) durch das BBT reglementiert. Für die vor diesem Datum unter SBK-Reglementierung begonnenen Weiterbildungen ist nach wie vor der SBK zuständig.

Die Berufsbezeichnung gemäss dem neuen Rahmenlehrplan lautet:
 "dipl. Expertin / dipl. Experte Anästhesiepflege NDS HF"

Inhaber/innen eines Fähigkeitsausweises nach SBK sind gemäss Punkt. 7.1 des Rahmenlehrplans NDS HF AIN berechtigt, den neuen Berufstitel ohne weitere Auflagen zu führen.

Die bisherigen SBK-Fähigkeitsausweise behalten jedoch ihre volle Gültigkeit; es werden keine neuen Ausweise ausgestellt.

Für sämtliche Auskünfte zum Nachdiplomstudium HF AIN und zur neuen Titelführung ist die OdASanté (Nationale Dach-Organisation der Arbeitswelt Gesundheit) zuständig.
Tel. 031 380 88 88, info@odasante.ch; www.odasante.ch

 

Weiterbildung zur dipl. Pflegefachfrau / zum dipl. Pflegefachmann Anästhesie nach SBK-Reglement (WB-Beginn bis 30. 6. 2010)

Alle vor dem 1. Juli 2010 begonnenen Weiterbildungen werden bis zum Abschluss vom SBK reglementiert und überwacht. Zuständiges Fachorgan ist die Kommission für die Weiterbildung zur dipl. Pflegefachfrau/zum dipl. Pflegefachmann Anästhesie. Sie setzt sich zusammen aus 3 Delegierten des SBK und 3 Delegierten der Schweizerischen Gesellschaft für Anästhesiologie und Reanimation (SGAR).

Zu den Aufgaben der Kommission gehören

  • die Beurteilung der Gesuche um Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildung, 
  • die Beurteilung der Gesuche um Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen in Anästhesiepflege;
  • die Entscheidung über Wiedererwägungsgesuche und Rekurse;

Die Kommission trifft sich zu 3 Sitzungen jährlich. Gesuche müssen jeweils 3 Wochen vor den Sitzungen via Sekretariat Weiterbildungen, SBK-Geschäftsstelle, Postfach, 3001 Bern, eingereicht werden.


Sitzungsdaten 2012:  6. März, 28. August, 27. November.

Ø Reglement und Stoffplan

Ø Ausführungsbestimmungen zum Reglement

 

Weiterbildungsstätten

Die vom SBK anerkannten Weiterbildungsstätten sind für die pädagogische und administrative Betreuung der Kandidaten während der gesamten Weiterbildung verantwortlich. Sie sind ausserdem die direkten Gesprächspartner der Kommission, was bedeutet, dass alle die Kandidaten betreffenden Gesuche über die Weiterbildungsstätten zu erfolgen haben.

Ø Liste der anerkannten Weiterbildungsstätten

 

Kosten

Kurz vor dem Abschlussexamen wird den Kandidatinnen und Kandidaten ein Unkostenbeitrag  in der Höhe von Fr. 380.- für SBK-Mitglieder und Fr. 600.- für Nicht-Mitglieder in Rechnung gestellt. Dieser dient dazu, einen Teil der Aufwendungen der Prüfungsexperten sowie der Aktivitäten der paritätischen Kommission abzudecken.
 


Anerkennung ausländischer Fachdiplome in Anästhesiepflege
 

Bisher bestehen im europäischen Raum keine Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Nachdiplom-Weiterbildungen im Pflegebereich.

Der SBK bietet den Inhaberinnen und Inhabern eines ausländischen Fachdiploms in Anästhesiepflege die Möglichkeit, den schweizerischen Fähigkeitsausweis in einem verkürzten Lehrgang zu erwerben. Eine theoretische und praktische Prüfung muss jedoch    in jedem Fall abgelegt werden.

Voraussetzungen:

  • mindestens 6-monatige Tätigkeit in einem als Weiterbildungsstätte anerkannten Spital;
  • Beherrschung der deutschen Sprache;
  • Bestätigung über ausreichende Qualifizierung durch den Arbeitgeber;
  • SRK-Registrierung.

Die Gesuche müssen durch den Arbeitgeber bei der Weiterbildungskommission eingereicht werden. Die offiziellen Gesuchsformulare sind beim Sekretariat der Abteilung Bildung (durch den Arbeitgeber) anzufordern (bildung@sbk-asi.ch)

Der Schweizerische Fähigkeitsausweis wird vom Arbeitgeber nicht immer verlangt. Hingegen ist er erforderlich, um Ausbildungs- oder Kaderfunktionen in diesem Bereich ausüben zu können.

Ø Ausführungsbestimmungen

Ø Liste der anerkannten Weiterbildungsstätten


update: Juli 2010