NDS HF Anästhesiepflege
Weiterbildung zur
dipl. Pflegefachfrau Anästhesie gemäss SBK-Reglement
Anerkennung ausländischer
Fachdiplome
Das Nachdiplomstudium HF in Anästhesiepflege mit Beginn ab 1. Juli 2010
wird neu gemäss
Rahmenlehrplan "Nachdiplomstudium Höhere Fachschule Anästhesie-,
Intensiv- und Notfallpflege" (RLP NDS HF AIN) durch das BBT reglementiert. Für
die vor diesem Datum unter SBK-Reglementierung begonnenen Weiterbildungen ist nach wie vor
der SBK zuständig.
Die Berufsbezeichnung gemäss dem neuen Rahmenlehrplan lautet:
"dipl. Expertin / dipl. Experte Anästhesiepflege NDS HF"
Inhaber/innen eines Fähigkeitsausweises nach SBK sind gemäss
Punkt. 7.1 des Rahmenlehrplans NDS HF AIN berechtigt, den neuen Berufstitel ohne weitere Auflagen zu führen.
Die bisherigen SBK-Fähigkeitsausweise behalten jedoch ihre volle Gültigkeit; es
werden keine neuen Ausweise ausgestellt.
Für sämtliche Auskünfte zum Nachdiplomstudium HF AIN und zur neuen
Titelführung ist die OdASanté (Nationale Dach-Organisation der Arbeitswelt
Gesundheit) zuständig.
Tel. 031 380 88 88, info@odasante.ch;
www.odasante.ch
Weiterbildung zur dipl. Pflegefachfrau / zum dipl. Pflegefachmann
Anästhesie nach SBK-Reglement
(WB-Beginn bis 30. 6. 2010)
Alle vor dem 1. Juli 2010 begonnenen Weiterbildungen werden bis zum
Abschluss vom SBK reglementiert und überwacht. Zuständiges
Fachorgan ist die Kommission für die Weiterbildung zur dipl.
Pflegefachfrau/zum dipl. Pflegefachmann Anästhesie. Sie setzt sich zusammen aus 3 Delegierten des SBK
und 3 Delegierten der Schweizerischen
Gesellschaft für Anästhesiologie und Reanimation (SGAR).
Zu den Aufgaben der Kommission gehören
- die Beurteilung der Gesuche um
Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildung,
- die Beurteilung der Gesuche um Anerkennung von
ausländischen Ausbildungsabschlüssen in Anästhesiepflege;
- die Entscheidung über Wiedererwägungsgesuche und Rekurse;
Die Kommission trifft sich zu 3 Sitzungen
jährlich. Gesuche müssen jeweils 3 Wochen vor den Sitzungen via Sekretariat
Weiterbildungen, SBK-Geschäftsstelle, Postfach, 3001 Bern, eingereicht werden.
Sitzungsdaten 2012: 6. März, 28. August, 27. November.
Ø
Reglement und Stoffplan
Ø
Ausführungsbestimmungen zum Reglement
Weiterbildungsstätten
Die vom SBK anerkannten Weiterbildungsstätten
sind für die pädagogische und administrative Betreuung der Kandidaten während
der gesamten Weiterbildung verantwortlich. Sie sind ausserdem die direkten
Gesprächspartner der Kommission, was bedeutet, dass alle die Kandidaten
betreffenden Gesuche über die Weiterbildungsstätten zu erfolgen haben.
Ø
Liste
der anerkannten Weiterbildungsstätten
Kosten
Kurz vor dem Abschlussexamen wird den Kandidatinnen und Kandidaten ein
Unkostenbeitrag in der Höhe von Fr. 380.- für SBK-Mitglieder und
Fr.
600.- für Nicht-Mitglieder in Rechnung gestellt. Dieser dient dazu,
einen Teil der Aufwendungen der Prüfungsexperten sowie der
Aktivitäten der paritätischen Kommission abzudecken.
Anerkennung ausländischer
Fachdiplome in Anästhesiepflege
Bisher bestehen im europäischen Raum
keine Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von
Nachdiplom-Weiterbildungen im Pflegebereich.
Der SBK bietet den Inhaberinnen und
Inhabern eines ausländischen Fachdiploms in Anästhesiepflege die Möglichkeit, den schweizerischen
Fähigkeitsausweis in einem verkürzten Lehrgang zu erwerben.
Eine theoretische und praktische Prüfung muss jedoch
in jedem Fall abgelegt werden.
Voraussetzungen:
- mindestens 6-monatige Tätigkeit in einem als
Weiterbildungsstätte anerkannten Spital;
- Beherrschung der deutschen Sprache;
- Bestätigung über ausreichende
Qualifizierung durch den Arbeitgeber;
- SRK-Registrierung.
Die Gesuche müssen
durch den Arbeitgeber bei der Weiterbildungskommission eingereicht werden.
Die offiziellen Gesuchsformulare sind beim Sekretariat der Abteilung
Bildung (durch den Arbeitgeber) anzufordern
(bildung@sbk-asi.ch)
Der Schweizerische Fähigkeitsausweis wird vom
Arbeitgeber nicht immer verlangt. Hingegen ist er erforderlich, um Ausbildungs-
oder Kaderfunktionen in diesem Bereich ausüben zu können.
Ø Ausführungsbestimmungen
Ø
Liste
der anerkannten Weiterbildungsstätten
update: Juli 2010
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