Stillberatung


Freiberuflich tätige Pflegefachpersonen mit Ausbildung in Stillberatung sind berechtigt, Stillberatungen nach Art. 15 KLV zulasten der obligatorischen Krankenversicherung anzubieten. Die Formulare für Arztverordnung und Rechnung befinden sich im Login-Bereich des Berufsverbands der Schweizerischen Stillberaterinnen BSS.

Beitrittserklärung zum Tarifvertrag Stillberatung

Tarifvertrag Stillberatung

Anhang A: Tarif

Anhang B: Beitritt von Nichtmitgliedern

Vereinbarung bezüglich Zulassungsbedingungen

Vereinbarung über den Taxpunktwert

KLV Art. 15 (Stillberatung)