Freiberuflich tätige
Pflegefachpersonen mit Ausbildung in Stillberatung sind berechtigt,
Stillberatungen nach Art. 15 KLV zulasten der obligatorischen
Krankenversicherung anzubieten. Die Formulare für Arztverordnung und
Rechnung befinden sich im Login-Bereich des Berufsverbands der
Schweizerischen Stillberaterinnen BSS.