j


Einigungsverfahren

Die Tarifpartner der Leistungen nach KVG sind angehalten, für Streitfälle ein Schlichtungsverfahren zu vereinbaren. Gravierende Streitfälle konnten bis vor kurzem einer paritätisch vom SBK und von den Versicherern bestellten Schlichtungskommission vorgelegt werden. Obschon die Kommission manchem Gerichtsverfahren vorgebeugt hat, waren die Versicherer nicht mehr bereit, ihren Anteil der Kosten zu tragen, so dass die Kommission aufgelöst werden musste.
 
Als hoffentlich gleichwertigen Ersatz schwebt dem SBK ein bilaterales Einigungsverfahren vor: Vertreter des SBK und der betroffenen Krankenkasse versuchen, am runden Tisch eine Einigung zu erzielen.

 Ø Formular für das Einigungsverfahren

 Ø Wegleitung zum Einigungsverfahren

__________________________________________________________________________

Um zu verhindern, dass es überhaupt zu unnötigen Streitigkeiten kommt, hat der Rechtsdienst des SBK die wichtigsten Vorschläge der Schlichtungskommission zusammengefasst.

 Ø Stichwortverzeichnis  


Juli 2011