Einigungsverfahren
Die Tarifpartner der Leistungen nach KVG sind angehalten, für Streitfälle
ein Schlichtungsverfahren zu vereinbaren. Gravierende Streitfälle konnten
bis vor kurzem einer paritätisch vom SBK und von den Versicherern bestellten
Schlichtungskommission vorgelegt werden. Obschon die Kommission manchem
Gerichtsverfahren vorgebeugt hat, waren die Versicherer nicht mehr bereit,
ihren Anteil der Kosten zu tragen, so dass die Kommission aufgelöst werden
musste.
Als hoffentlich gleichwertigen Ersatz schwebt dem SBK ein bilaterales
Einigungsverfahren vor: Vertreter des SBK und der betroffenen
Krankenkasse versuchen, am runden Tisch eine Einigung zu erzielen.
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Formular
für das Einigungsverfahren
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Wegleitung zum Einigungsverfahren
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Um zu verhindern, dass es überhaupt zu unnötigen Streitigkeiten
kommt, hat der
Rechtsdienst des SBK die wichtigsten Vorschläge der Schlichtungskommission
zusammengefasst.