|
|
Allgemeines / Wegleitung Der SBK hat Administrativ-Verträge für Pflegeleistungen nach Art. 7 KLV, Tarifverträge für Leistungen zu Lasten der Invaliden-, Unfall- und Militärversicherungen (auch gemäss Umschreibung in Art. 7 KLV) und für Stillberatungen nach Art. 15 KLV sowie eine Zusammenarbeitsvereinbarung mit der Schweizerischen Diabetes-Gesellschaft für Diabetesberatung nach Art. 9c KLV abgeschlossen..
Die Beitritts- und Vertragsgebühren sind im Gebührenreglement zur freiberuflichen Tätigkeit geregelt. |