Allgemeines / Wegleitung

Der SBK hat Administrativ-Verträge für Pflegeleistungen nach Art. 7 KLV, Tarifverträge für Leistungen zu Lasten der Invaliden-, Unfall- und Militärversicherungen (auch gemäss Umschreibung in Art. 7 KLV) und für Stillberatungen nach Art. 15 KLV sowie eine Zusammenarbeitsvereinbarung mit der Schweizerischen Diabetes-Gesellschaft für Diabetesberatung nach Art. 9c KLV abgeschlossen.


Die wichtigsten Grundsätze für die freiberufliche Pflege und zu den Vertragsbeitritten können in der Wegleitung für die freiberufliche Pflege nachgelesen werden.

 

Die Beitritts- und Vertragsgebühren sind im Gebührenreglement zur freiberuflichen Tätigkeit geregelt.

Ø Erläuterungen zum Gebührenreglement