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SCHLICHTUNGSKOMMISSION
SCHLICHTUNGSVERGLEICH VOM 12. September 2002 betreffend Fall Nr. 7/2002 Die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen von Leistungserbringern erfolgt im Rahmen des Vertragsbeitrittes. So geht es nicht an, dass der Krankenversicherer vom zugelassenen Leistungserbringer zusätzliche Qualifikationsnachweise verlangt, welche das Gesetz oder der Vertrag nicht vorsehen (z.B. das „Diplom für die psychologische Betreuung“). |