|
|
SCHLICHTUNGSKOMMISSION SCHLICHTUNGSVERGLEICH vom 20. April 2006
betreffend Fall Nr. 04/2006 Kostenrisiko Nach ständiger Ansicht der Schlichtungskommission enthält der
Tarifvertrag SBK-santésuisse keine Verpflichtung der Leistungserbringer,
vor Leistungsbeginn um Kostengutsprache zu ersuchen; der
Leistungserbringer trägt in solchen Fällen allerdings das finanzielle
Risiko einer Ablehnung der Kostengutsprache. |