SCHLICHTUNGSKOMMISSION
SBK - santésuisse
 

SCHLICHTUNGSVERGLEICH vom 20. April 2006 
 

betreffend  Fall Nr. 04/2006

 

Kostenrisiko

Nach ständiger Ansicht der Schlichtungskommission enthält der Tarifvertrag SBK-santésuisse keine Verpflichtung der Leistungserbringer, vor Leistungsbeginn um Kostengutsprache zu ersuchen; der Leistungserbringer trägt in solchen Fällen allerdings das finanzielle Risiko einer Ablehnung der Kostengutsprache.
 

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