SCHLICHTUNGSKOMMISSION
SBK - santésuisse
SCHLICHTUNGSVERGLEICH vom 20. April 2006
betreffend Fall Nr. 04/2006
Delegation / Zusammenarbeit
Selbständigen Pflegefachpersonen ist die Delegation von Leistungen an
andere Pflegefachpersonen erlaubt; dabei ist unter dem Gesichtspunkt der
Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
festzuhalten,
- dass eine Zusammenarbeit diplomierter Pflegefachfrauen beim
gleichen Patienten nur unter der Voraussetzung möglich ist, dass
kein Anstellungsverhältnis besteht und sämtliche Beteiligten über
eine ZSR-Nummer als freiberufliche Pflegefachfrauen verfügen;
- dass, wo diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, eine
Spitexorganisation vorliegt, auf die der Tarifvertrag
SBK-santésuisse vom 27.05.1997 nicht anwendbar ist;
- dass Leistungen Dritter nicht durch die delegierende Trägerin
der - persönlichen – ZSR-Nummer der Krankenversicherung verrechnet
werden dürfen.
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