SCHLICHTUNGSKOMMISSION
SBK - santésuisse
 

SCHLICHTUNGSVERGLEICH vom 20. April 2006 
 

betreffend  Fall Nr. 04/2006


Delegation / Zusammenarbeit

Selbständigen Pflegefachpersonen ist die Delegation von Leistungen an andere Pflegefachpersonen erlaubt; dabei ist unter dem Gesichtspunkt der Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung festzuhalten,

  • dass eine Zusammenarbeit diplomierter Pflegefachfrauen beim gleichen Patienten nur unter der Voraussetzung möglich ist, dass kein Anstellungsverhältnis besteht und sämtliche Beteiligten über eine ZSR-Nummer als freiberufliche Pflegefachfrauen verfügen;
  • dass, wo diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, eine Spitexorganisation vorliegt, auf die der Tarifvertrag SBK-santésuisse vom 27.05.1997 nicht anwendbar ist;
  • dass Leistungen Dritter nicht durch die delegierende Trägerin der - persönlichen – ZSR-Nummer der Krankenversicherung verrechnet werden dürfen.

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