SCHLICHTUNGSKOMMISSION
SBK-santésuisse

 

ERKENNTNIS DER SCHLICHTUNGSKOMMISSION vom 20. April 2006

betreffend Kleinmaterial gemäss Tarifvertrag SBK- santésuisse
 

Benötigt der Leistungserbringer Pflegematerial wie Tupfer, Pflaster, Latexhandschuhe, Kompressen, gilt solches bis zu einem maximalen Betrag von Fr. 5.00 als Kleinmaterial und ist somit gemäss Tarifvertrag im jeweiligen Taxpunktwert eingeschlossen.

Selbstverständlich bedeutet dies nicht, dass der Krankenversicherer auf den von den Leistungserbringern in Rechnung gestellten Leistungen systematische Abzüge in der Grösse des besagten Betrages vornehmen kann.

zurück