Neuer Tarifvertrag Auf der
Basis eines Zusammenarbeitsvertrags SBK
- SDG
können die freiberuflich in der Diabetesberatung tätigen SBK-Mitglieder dem
neuen Tarifvertrag der Schweizerischen
Diabetesgesellschaft SDG mit den Krankenversicherungen Helsana,
KPT
und Sanitas
beitreten ->
mehr Infos.
Qualitätsprogramm
Anbieter von Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung
sind gesetzlich verpflichtet, die Qualität ihrer Arbeit kontinuierlich zu
überprüfen.
Der SBK und
die SDG haben vereinbart, dass die freiberuflich tätigen
Diabetesberater/innen das SDG-Qualitätsprogramm befolgen werden.
>
Vereinbarung.
Voraussetzungen für die Berufsausübung
Um Diabetesberatung gegenüber der obligatorischen
Krankenversicherung geltend machen zu können, sind folgende Schritte
erforderlich:
Bei der SBK-Anerkennungskommission ein Gesuch
um Anerkennung als Diabetesfachberaterin nach KVG einreichen ->
Antragsformular
Dem Zusammenarbeitsvertrag SBK-SDG beitreten
- >
Beitrittsgesuch
Gleichzeitig via SBK eine ZSR-Nummer (ZSR
= Zahlstellenregister, Prüfungsinstanz von santésuisse, Nachfolgerin
der Konkordatsnummer) beantragen.