Diabetesberatung
 


Neuer Tarifvertrag

Auf der Basis eines Zusammenarbeitsvertrags SBK - SDG können die freiberuflich in der Diabetesberatung tätigen SBK-Mitglieder dem neuen Tarifvertrag der Schweizerischen Diabetesgesellschaft SDG mit den Krankenversicherungen Helsana, KPT und Sanitas beitreten -> mehr Infos.


Qualitätsprogramm

Anbieter von Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung sind gesetzlich verpflichtet, die Qualität ihrer Arbeit kontinuierlich zu überprüfen.

Der SBK und die SDG haben vereinbart, dass die freiberuflich tätigen Diabetesberater/innen das SDG-Qualitätsprogramm befolgen werden.
> Vereinbarung.


Voraussetzungen für die Berufsausübung

Um Diabetesberatung gegenüber der obligatorischen Krankenversicherung geltend machen zu können, sind folgende Schritte erforderlich:

  • Bei der SBK-Anerkennungskommission ein Gesuch um Anerkennung als Diabetesfachberaterin nach KVG einreichen -> Antragsformular
     

  • Dem Zusammenarbeitsvertrag  SBK-SDG beitreten - > Beitrittsgesuch
     

  • Gleichzeitig via SBK eine ZSR-Nummer (ZSR = Zahlstellenregister, Prüfungsinstanz von santésuisse, Nachfolgerin der Konkordatsnummer) beantragen.

Genauere Details finden Sie in der Wegleitung für die freiberufliche Tätigkeit.


Formulare

> Beitrittsgesuch (KLV 9c)

> Gesuch um Anerkennung als Diabetesfachberaterin nach KVG

> Verordnung und Anmeldung zur ambulanten Diabetesberatung

> Rechnungsformular Diabetesberatung (pdf)

> Rechnungsformular Diabetesberatung Helsana/KPT/Sanitas
 


Für weitere Fragen steht Lucien Portenier gerne zur Verfügung.

Februar 2012