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Bedarfsabklärungen für psychiatrische Pflegeleistungen 

Bedarfsabklärungen für die ambulante Psychiatriepflege müssen gemäss Art. 72bis der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) von Pflegefachpersonen durchgeführt werden, die über ein anerkanntes Diplom in Pflege und über eine zweijährige praktische Berufserfahrung in der Fachrichtung Psychiatrie verfügen (zu 100% oder entsprechend länger bei einem Teilpensum ab ca. 50%).

Um den Nachweis bzw. die Kontrolle der Voraussetzungen für ihre Mitglieder zu vereinfachen, haben der SBK, der Spitexverband und santésuisse in einer administrativen Vereinbarung ein Bestätigungsverfahren festgelegt und eine Kommission eingesetzt.

Dieses Bestätigungsverfahren unterscheidet sich vom normalen Verfahren für die freiberufliche Pflege. Pflegefachpersonen, die Bedarfsabklärungen für psychiatrische Pflegeleistungen durchführen möchten, müssen in Bezug auf die praktische Erfahrung eine zusätzliche Bedingung erfüllen, nämlich zwei Jahre Praxiserfahrung im Fachbereich Psychiatriepflege (zu 100% oder entsprechend länger bei einem Teilpensum ab ca. 50%). Diese Voraussetzung müssen die freiberuflichen Berufsleute gegenüber den Versicherern belegen. Der SBK, die Spitexverband und santésuisse empfehlen deshalb, die Dienstleistung dieses zusätzlichen Bestätigungsverfahrens in Anspruch zu nehmen.
Pflegefachpersonen und Institutionen mit Dienstleistungen der ambulanten Psychiatriepflege können der Kommission „Zulassung zur Bedarfsabklärung für Psychiatriepflege“ ein Gesuch um Bestätigung der Zulassung stellen:

Ø Information zum Bestätigungsverfahren
Ø   Gesuchsformular
Ø
Administrative Vereinbarung

Die Gebühr für das Verfahren beträgt für Mitglieder der Trägerorganisationen (SBK und Spitex Verband) CHF 150.-, für Nichtmitglieder CHF 300.- (zuzüglich MwSt.).


Auskunft erteilt:

Regula Bielinski
Kommission „Zulassung zur Bedarfsabklärung für Psychiatriepflege“
Telefon:
033 437 02 16, E-Mail: regula.bielinski@sbk-asi.ch