Bedarfsabklärungen für psychiatrische Pflegeleistungen
Bedarfsabklärungen für die ambulante Psychiatriepflege müssen gemäss Art.
72bis der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) von Pflegefachpersonen
durchgeführt werden, die über ein anerkanntes Diplom in Pflege und über eine
zweijährige praktische Berufserfahrung in der Fachrichtung Psychiatrie
verfügen (zu 100% oder entsprechend länger bei einem Teilpensum ab ca. 50%).
Um den Nachweis bzw. die Kontrolle der Voraussetzungen für ihre
Mitglieder zu vereinfachen, haben der SBK, der Spitexverband und santésuisse
in einer administrativen Vereinbarung ein Bestätigungsverfahren festgelegt
und eine Kommission eingesetzt.
Dieses Bestätigungsverfahren unterscheidet sich vom normalen Verfahren
für die freiberufliche Pflege. Pflegefachpersonen, die Bedarfsabklärungen
für psychiatrische Pflegeleistungen durchführen möchten, müssen in Bezug auf
die praktische Erfahrung eine zusätzliche Bedingung erfüllen, nämlich
zwei Jahre Praxiserfahrung im Fachbereich Psychiatriepflege (zu 100%
oder entsprechend länger bei einem Teilpensum ab ca. 50%). Diese
Voraussetzung müssen die freiberuflichen Berufsleute gegenüber den
Versicherern belegen. Der SBK, die Spitexverband und santésuisse empfehlen
deshalb, die Dienstleistung dieses zusätzlichen Bestätigungsverfahrens in
Anspruch zu nehmen.
Pflegefachpersonen und Institutionen mit Dienstleistungen der ambulanten
Psychiatriepflege können der Kommission „Zulassung zur Bedarfsabklärung für
Psychiatriepflege“ ein Gesuch um Bestätigung der Zulassung stellen:
Ø
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