Der SBK gewährt seinen Mitgliedern Studienbeihilfen für Weiterbildungen in Pflege
oder Weiterbildungen mit Bezug zur Pflege in der Schweiz oder im Ausland,
sofern eine vergleichbare Weiterbildung in der Schweiz nicht angeboten wird.
Die Beihilfen werden in Form von nicht rückzahlbaren Stipendien oder von
zinslosen Darlehen gewährt. Die genauen
Bedingungen entnehmen Sie bitte den Ausführungsbestimmungen zum Reglement.
Bitte beachten Sie, dass der SBK keine Studienbeihilfen an berufliche Erstausbildungen
gewährt.
Ø
Reglement
über den Fonds für die berufliche Weiterbildung
Ø
Ausführungsbestimmungen
Ø
Gesuch um
Studienbeihilfe (Antragsformular)
Ø
Formular
"Budget"
Der SBK unterhält darüber hinaus einen Forschungsfonds, der
Beiträge an Forschungsarbeiten gewährt, "die Wissen und Verständnis im
Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege schaffen und wissenschaftlichen
Anforderungen genügen". Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte den
Ausführungsbestimmungen zum Reglement.
Ø
Reglement Forschungsfonds
Ø
Ausführungsbestimmungen
Ø
Gesuch um Beitrag aus
dem Forschungsfonds (Antragsformular)
Auch die Moriz und Elsa von Kuffner-Stiftung
in Zürich gewährt Stipendien, um geeigneten Personen die
Absolvierung einer Ausbildung in einem Krankenpflegeberuf zu ermöglichen.
Øwww.kuffner.ch
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