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Mitgliederberatung / Rechtsschutz


Mitgliederberatung in Berufs- und Rechtsfragen

ØHaben Sie Fragen rechtlicher Natur, namentlich auf den Gebieten des Arbeits-, des Straf- und des Sozialversicherungsrechts?
ØMöchten Sie wissen, welcher Lohn Ihnen zusteht?
ØSind Sie an Ihrem Arbeitsplatz mit Problemen konfrontiert oder von Konflikten betroffen?

Ihre Sektion berät Sie telefonisch, schriftlich oder persönlich, und sie unterstützt Sie bei Gesprächen, Vermittlungen oder Verhandlungen. Die Beratung erfolgt je nach Komplexität durch kompetente SachbearbeiterInnen, durch JuristInnen oder RechtsanwältInnen. Die Beratung ist grundsätzlich unentgeltlich.

Ihre Sektion erteilt Ihnen Auskunft über weitere Einzelheiten und Modalitäten der Beratung.


Rechtsschutz

Der SBK gewährt seinen Mitgliedern Rechtsschutz für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit. Er übernimmt die Anwalts- und Verfahrenskosten sowie die Kosten allfälliger Gutachten.

Gesuche um Gewährung des Rechtsschutzes sind über die kantonalen Sektionen des SBK und unmittelbar nach Eintritt des Rechtsschutzfalles zu stellen.

Auskunft über weitere Einzelheiten und Modalitäten des Rechtsschutzes erteilt Pierre-André Wagner, Leiter des Rechtsdienstes des SBK Schweiz, Tel. 031 388 36 36.

à Reglement über die Gewährung von Rechtsschutz
 


Unentgeltliche Auskünfte über die berufliche Vorsorge

SBK-Mitglieder können sich unentgeltlich in allen persönlichen Fragen der beruflichen Vorsorge beraten lassen. Der SBK ist Mitglied des Vereins unentgeltliche Auskünfte für Versicherte von Pensionskassen (BVG-Auskünfte) und unterstützt dieses Angebot. Die Fragen werden von spezialisierten Juristinnen und Juristen beantwortet.

Die Besprechungstermine finden in der Regel an jedem ersten Mittwoch des Monats in einigen ausgewählten Städten statt. Die Adressen und alle weiteren Informationen Sie auf der Homepage des BVG.

www.bvgauskuenfte.ch

 

 

Letztes update: 11. 7. 2007