Mitglied des SBK werden


Mitglied des SBK können alle Personen mit einem anerkannten Berufsausweis in Gesundheits- und Krankenpflege sowie Schülerinnen und Schüler einer anerkannten Schule für Gesundheits- und Krankenpflege werden.

SBK-Mitglieder geniessen vielfältige Leistungen: 

  • 12x pro Jahr die Fachzeitschrift 'Krankenpflege'
  • kompetente Mitgliederberatung in allen Fragen rund um den Arbeitsplatz und die freiberufliche Tätigkeit
  • kostenloser Rechtsschutz bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber
  • beträchtliche Reduktion auf allen Fort- und Weiterbildungen, Kongressen und Tagungen sowie auf sämtlichen SBK-Publikationen
  • Hilfe in beruflichen oder sozialen Notsituationen durch die Fürsorgestiftung des SBK
  • Stipendien und zinslose Darlehen für Weiterbildungen in Pflege
  • vergünstigte Dienstleistungen (Versicherungen, Hypotheken, Visa- und Mastercard)

und nicht zuletzt die Gewissheit,

  • dass der SBK sich für die beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder, für die Förderung des Pflegeberufes und die Verbesserung der Pflegequalität einsetzt.  

Der jährliche Mitgliederbeitrag wird in 5 Kategorien erhoben: 

Kategorie 11
Kategorie 12
Kategorie 13
Kategorie 14

Kategorie 19

= Beschäftigungsgrad 51 - 100%         
= Beschäftigungsgrad 11 -  50%          
= Pflegende in Grundausbildung           
= Nicht berufstätig oder bis max. 10%  

= Freiberuflich Pflegende mit ZSR-Nummer
  
Fr. 260.--
Fr. 170.--
Fr.   61.--
Fr.   79.--

Fr. 280.--

Änderungen der Mitgliederkategorie sind dem SBK bis spätestens 31. Dezember des laufenden Jahres zu melden.


Der Austritt als Aktivmitglied kann nur auf Ende eines Kalenderjahrs erfolgen. Er muss der Sektion bis spätestens 31. Dezember schriftlich mitgeteilt werden.


Wie werde ich SBK Mitglied?

Einfach
das Anmeldeformular für die Mitgliedschaft ausdrucken, ausfüllen und mit den erforderlichen Unterlagen einsenden.

Oder untenstehendes Formular ausfüllen und absenden. Die Anmeldeunterlagen werden Ihnen dann per Post direkt von der zuständigen SBK-Sektion zugestellt.

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