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Mitglied des SBK werden
Mitglied des SBK können alle Personen mit einem
anerkannten Berufsausweis in Gesundheits- und Krankenpflege sowie Schülerinnen
und Schüler einer anerkannten Schule für Gesundheits- und Krankenpflege werden.
SBK-Mitglieder geniessen vielfältige Leistungen:
- 12x pro Jahr die Fachzeitschrift
'Krankenpflege'
- kompetente Mitgliederberatung in allen
Fragen rund um den Arbeitsplatz und die freiberufliche Tätigkeit
- kostenloser Rechtsschutz bei
Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber
- beträchtliche Reduktion auf allen Fort- und
Weiterbildungen, Kongressen und Tagungen sowie auf sämtlichen
SBK-Publikationen
- Hilfe in beruflichen oder sozialen Notsituationen
durch die Fürsorgestiftung des SBK
- Stipendien und zinslose Darlehen für Weiterbildungen
in Pflege
- vergünstigte Dienstleistungen (Versicherungen,
Hypotheken, Visa- und Mastercard)
und nicht zuletzt die Gewissheit,
- dass der SBK sich für die beruflichen, sozialen
und wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder, für die Förderung des
Pflegeberufes und die Verbesserung der Pflegequalität einsetzt.
Der jährliche
Mitgliederbeitrag
wird in 5 Kategorien erhoben:
Kategorie 11 Kategorie 12 Kategorie 13 Kategorie 14
Kategorie 19 |
= Beschäftigungsgrad 51 - 100%
= Beschäftigungsgrad 11 - 50%
= Pflegende in Grundausbildung
= Nicht berufstätig oder bis max. 10%
= Freiberuflich Pflegende mit ZSR-Nummer
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Fr. 260.--
Fr. 170.--
Fr. 61.--
Fr. 79.--
Fr. 280.-- |
Änderungen der Mitgliederkategorie sind dem SBK
bis spätestens 31. Dezember des laufenden Jahres zu melden.
Der
Austritt als Aktivmitglied
kann nur auf Ende eines Kalenderjahrs erfolgen. Er muss der Sektion
bis spätestens 31. Dezember schriftlich mitgeteilt werden.
Wie werde ich SBK Mitglied?
Einfach
das
Anmeldeformular für die Mitgliedschaft
ausdrucken, ausfüllen und mit den erforderlichen Unterlagen einsenden.
Oder untenstehendes Formular ausfüllen und absenden.
Die Anmeldeunterlagen werden Ihnen dann per Post direkt von der zuständigen
SBK-Sektion zugestellt.
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