Kampf um Anerkennung und die Finanzierung von ambulanten psychiatrischen Pflegeleistungen

Chronologie der Ereignisse


Dezember 2008
Der SBK und der Spitex-Verband bestimmen ihre Vertreter für die Anerkennungskommission.

Dezember 2007
Die Bedingungen für die Zulassung zu Bedarfsabklärungen in der Psychiatrie werden in einer administrativen Vereinbarung zwischen Santésuisse, Spitexverband und SBK geregelt.
Zur Feststellung der beruflichen Befähigung wird eine Anerkennungskommission eingesetzt.

Juli 2007
Die Bestimmung in Art. 7, Absatz 2bis KLV betreffend die Bedarfsabklärung für die psychiatrische/ gerontopsychiatrische Pflege ambulant und im Pflegeheim tritt in Kraft. Sie besagt, dass solche Abklärungen von Pflegepersonen vorgenommen werden müssen, die eine zweijährige praktische Tätigkeit in der Fachrichtung Psychiatrie nachweisen können.

Dezember 2006
Die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) wird per 20. Dezember 2006 geändert.

Mai 2006
SBK, Spitexverband Schweiz, FMH und Curaviva können der Eidg. Leistungskommission ELK ihre Haltung zum Vorschlag des BAG darlegen. Die Verbände weisen noch einmal mit allem Nachdruck auf die Probleme der Vorlage hin. Damit die neue Verordnung per 01.01.2007 in Kraft gesetzt werden kann, sollte der Entscheid noch vor Ende 2006 vorliegen, 

Februar 2006
Vorschlag des BAG zur Änderung der Verordnung kommt in die Vernehmlassung. In der Formulierung der psychiatrischen Pflegeleistungen werden weitgehend die Vorschläge unserer Eingabe übernommen. Hingegen sieht der Vorschlag vor, dass psychiatrische Pflege ausschliesslich von Ärzten oder Institutionen des Fachgebietes Psychiatrie verordnet werden darf. Der SBK lehnt diese Einschränkung in seiner Stellungnahme klar ab.

Januar 2006
Thomas Zeltner, Direktor des Bundesamts für Gesundheit BAG, informiert die Teilnehmer des Gesprächs mit Herrn Brunner, dass eine BAG-interne Arbeitgruppe bereits an der Arbeit ist. Er setzt einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung für die Vernehmlassung in Aussicht.

Dezember 2005
SBK, Spitexverband, Curaviva und FMH werden von H.H. Brunner, Vizedirektor des BAG, zu einem Gespräch über das weitere Vorgehen eingeladen. Er setzt eine Arbeitsgruppe in Aussicht. Am nächsten Tag nimmt er den Hut.

November 2005
SBK, Spitexverband, Curaviva und FMH treffen sich mit Helsana, um ihre Positionen zu klären.

August 2005
Helsana als unterlegene Partei reicht beim BAG einen Antrag auf Klärung der Verordnung ein.

Mai 2005
Der SBK nutzt den internationalen Tag der Pflege, um diesen Erfolg vor Bundesgericht der breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.

März 2005
Das Bundesgericht entscheidet in fünf Fällen zu Gunsten der Kläger und das Bundesamt für Gesundheit BAG wird aufgefordert die entsprechende Verordnung anzupassen.

Februar 2005
Mitteilung des BAG an die Absender der Eingabe, sie werde erst nach Abschluss der Neuordnung der Pflegefinanzierung behandelt.

Juni 2004
Gemeinsame Eingabe des SBK mit 6 weiteren Organisationen (Spitexverband Schweiz, Curaviva, FMH, Schweiz. Gesellschaft für Sozialpsychiatrie SGSP, Schweiz. Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie SGPP, Schweiz. Gesellschaft für Alterspsychiatrie SGASP) ans Bundesamt für Gesundheit. Bestätigung der Eingabe erfolgte erst auf Drängen im November 2004.

September 2003
Ein weiteres Gespräch am runden Tisch mit BSV-Vizedirektor Fritz Britt zeigt, dass eine Klärung der Frage nur über eine Eingabe ans BSV und oder durch Gerichtsentscheide erfolgen kann. Herr Britt sichert den Anwesenden zu, dass er sie in der Suche nach einer Übergangslösung mit den Krankenversicherer unterstützen wird.

Sommer/Herbst 2003
Freiberufliche Pflegefachfrauen rufen in über 30 Fällen die Gerichte an.

Juli 2003
In einem zweiten Gespräch am Runden Tisch bekräftigen der SBK und sämtliche Bündnispartner die Ansicht, dass es sich um keine neuen Leistungen handle. Die TeilnehmerInnen verlangen ein klärendes Gespräch mit BSV-Vizedirektor Fritz Britt.

Juni 2003
Am SBK-Kongress in Montreux Plattform wird in einer Resolution die Haltung des SBK unterstützt (vgl. „Krankenpflege“ 8/03).

Juni 2003
Der SBK bestreitet schriftlich gegenüber dem BSV, dass es sich bei den ambulanten psychiatrischen Pflegeleistungen um neue Leistungen handelt. Er zieht seine Eingabe zurück und macht das BSV direkt für die Klärung verantwortlich.

Mai 2003
Innenminister Pascal Couchepin lehnt die schriftliche Anfrage des SBK für ein Gespräch zu diesem Problemkreis ab. Er sieht keinen Bedarf und verweist auf sein Departement.
Die im August 2001 eingereichte Klage einer Pflegefachfrau wird in erster Instanz abgelehnt. Der Fall wird an das Eidgenössische Versicherungsgericht weitergezogen.

April 2003
Unter Federführung der Organisation „Nationale Gesundheitspolitik“ findet mit allen beteiligten Gremien ein Gespräch am Runden Tisch statt. Das BSV beharrt auf seiner Meinung, bei den ambulanten psychiatrischen Pflegeleistungen handle es sich um neue Leistungen, deren Abgeltung bis jetzt im Krankenversicherungsgesetz nicht vorgesehen seien.

Mitte März 2003
SBK erhält vom BSV den eingereichten Antrag zurück, mit dem Hinweis, bei den ambulanten psychiatrischen Pflegehandlungen handle es sich um neue Leistungen. Laut BSV sind zusätzliche Abklärungen erforderlich.

Frühjahrssession 2003
Die Antwort des Bundesrates zur Anfrage Baumann liegt vor. Der Bundesrat hält fest, dass eine systematische Diskriminierung von psychisch Kranken dem Grundgedanken des Krankenversicherungsgesetztes zuwider laufe.

Februar 2003
In einem Antrag an das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) verlangt der SBK eine Präzisierung von Artikel 7 der KLV.

Januar 2003
An einer gut beachteten Medienorientierung informiert der SBK zum Thema.

Dezember 2002
Nationalrätin Stephanie Baumann verlangt in einer Parlamentarischen Anfrage Auskunft zur Praxis der Finanzierung von ambulanten psychiatrischen Pflegeleistungen.

Juni 2002
Das Schiedsgericht des Kantons Neuenburg hält fest, dass die ambulante Psychiatriepflege grundsätzlich leistungspflichtig ist und fordert die Behörden auf, den Rahmen zu definieren.

Mai 2002
In einem Gespräch mit Bundesrätin Ruth Dreifuss wird die Problematik erläutert.

November 2001
Der Schlussbericht der Arbeitsgruppe liegt vor.

August 2001
Eine freiberufliche Pflegefachfrau reicht Klage gegen die Krankenversicherung ein.

November 2000
Eine SBK Arbeitsgruppe erarbeitet, gestützt auf die Ergebnisse der Delphi-Umfrage, Kriterien für eine Neuformulierung von Artikel 7 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV).

2000
Schlussbericht zur Umfrage liegt vor. Am SBK-Kongress in Montreux wird die Resolution „Keine Pflege ohne psychiatrische Pflege“ verabschiedet.

1998
Start der Delphi-Umfrage zur Situation der Psychiatriepflege.