Neuordnung der Pflegefinanzierung im KVG

Chronologie der Ereignisse


Dezember 2008
Das EDI eröffnet Anhörung zu den Ausführungsbestimmungen zur neuen Pflegefinanzierung. Die interessierten Kreise haben bis zum 31. März 2009 Zeit, zu den drei verschiedenen Verordnungsentwürfen Stellung zu nehmen.

Juni 2008
Das Parlament verabschiedet das lange umstrittene Reformpaket. Die beschlossene Minimallösung sieht vor, dass nach einem Spitalaufenthalt die Kosten für Pflege zu Hause während lediglich zwei Wochen voll gedeckt sind, sofern diese Pflege vom Spitalarzt angeordnet wurde. Nach Ablauf dieser Frist müssen die Patienten bis zu 20 Prozent des höchsten Deckungsbeitrags der Krankenkassen selber bezahlen.

September 2007 / März 2008
Der Ständerat beharrt in der Frage der Finanzierung der Akut- und Übergangspflege in der Spitex und in den Pflegeheimen auf seiner Position: Wie bei der Langzeitpflege sollen bis zu 20% der Kosten durch die Patienten selbst finanziert werden. Damit droht die ganze Vorlage in der letzten Runde der Differenzbereinigung zu scheitern.

Juni 2007
Der Nationalrat verabschiedet die Neuregelung der Pflegefinanzierung in einer patientenfreundlichen Fassung. Diese sieht vor, dass die Akut- und Übergangspflege – auch wenn diese zu Hause erbracht wird -  voll finanziert wird und dass die Kostenbeteiligung der Langzeitpatienten zu Hause und im Pflegeheim auf maximal 20% des höchsten Pflegebeitrags der Krankenkasse festgelegt wird.

Februar 2007
Der SBK nimmt an einem Hearing zur Pflegefinanzierung teil. Seine Kernforderungen beziehen sich auf die Sicherstellung der Finanzierung der Akut- und Übergangspflege in der Spitex und in den Pflegeheimen. Im Weiteren macht er deutlich, dass es zu keiner Diskriminierung von Langzeitpatienten kommen darf. Für den SBK heisst das, dass die Kostenbeteiligung der Patienten 20% nicht überschreiten darf und diese nur bei Patienten zum Tragen kommt, die Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben.

November 2006
Der SBK erarbeitet gemeinsam mit den Organisationen der IG Pflegefinanzierung seine Haltung zur Vorlage, die in der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) beraten werden soll. Er setzt sich dafür ein, dass die betroffenen Organisationen zu einem Hearing eingeladen werden.

September 2006
Der Ständerat trifft einen ersten Entscheid in Sachen Pflegefinanzierung. Weder trat er auf die Anliegen der Kantonsregierungen ein, noch auf diejenigen der Leistungserbringer.
Die klare Absage an das bisherige Kostendeckungsprinzip ist eine klare Absage an den solidarischen Grundgedanken, auf dem die obligatorische Krankenversicherung basiert. Damit wird die Diskriminierung von pflegebedürftigen und chronisch kranken Menschen zu Hause und im Pflegeheim in der Krankenversicherung verankert.

Die Eckpunkte der verabschiedeten Vorlage:

  1. Der Bundesrat legt fest, welche Pflegeleistungen bezahlt werden und wie der Bedarf ermittelt wird. Diese Leistungen müssen mit der notwendigen Qualität, effizient und kostengünstig erbracht werden.
  2. Der Bundesrat legt je nach Pflegebedarf differenzierte Frankenbeiträge fest, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden. Diese Beiträge sind für die ganze Schweiz einheitlich und dürfen das Ausmass des heutigen Vergütungsvolumens nicht übersteigen. Eine Anpassung der Beiträge an die Kostenentwicklung ist nicht vorgesehen.
  3. Die nicht gedeckten Kosten gehen zu Lasten der Patienten. Es ist den Kantonen überlassen, wie sie die soziale Abfederung mittels Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe sicherstellen.
  4. Beiträge an teilstationäre Einrichtungen (Tageskliniken, Übergangsinstitutionen etc.) werden gestrichen.

Mai 2006
Ständerat und Helsana-Verwaltungsratspräsident Eugen David legt einen weiteren Vorschlag zur Pflegefinanzierung vor, der sich völlig vom heutigen Finanzierungssystem verabschiedet. Gemäss seinem Modell sollen nicht mehr einzelne Pflegeleistungen finanziert werden, sondern lediglich Pauschalbeiträge je nach Pflegebedarf ausgerichtet werden, analog der Hilflosenentschädigung.
Der SBK lehnt diesen Vorschlag ebenfalls ab. Gemeinsam mit der IG Pflegefinanzierung bezieht er Stellung zuhanden der ständerätlichen SGK-Kommission.

April 2006
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerates berät an einer ersten Sitzung die bundesrätliche Vorlage zur Neuordnung der Pflegefinanzierung und lehnt eine Unterscheidung zwischen Grund- und Behandlungspflege in der Finanzierung ab. Sie spricht sich für ein Alternativmodell aus, das von einer Gleichbehandlung der Spitex- und Heimpatienten ausgeht. Vorgesehen ist eine Beitragslösung an die Pflegemassnahmen in der Spitex und im Pflegeheim im Rahmen der heutigen (nicht kostendeckenden) Beteiligung der Krankenversicherungen. Der SBK lehnt diesen Vorschlag ab, da er zu einer massiven Mehrbelastung der Patienten führen würde.

Januar 2006
Alle Organisationen der IG Pflegefinanzierung* appellieren mit Nachdruck an die Ständerate der  SGK, auf das Modell des Bundesrates und desjenigen der GDK zu verzichten und sich für das Modell der Leistungserbringer zu entscheiden.

*Spitex Verband Schweiz, Curaviva – Verband Heime und Institutionen Schwei, H+ Die Spitäler der Schweiz, Dachorganisationskonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK), Fédération romande des associations d’institutions pour personnes âgées (FRADIPA), Senesuisse – Private Alters- und Pflegeeinrichtungen Schweiz, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Sozialpolitik, Schweizer Berufs- und Fachverband der Geriatrie-, Rehabilitations- und Langzeitpflege (SBGRL), Schweizerischer Seniorenrat, Schweizerische Gesundheitsligen-Konferenz (GELIKO), Schweizerische Alzheimervereinigung, Parkinson Schweiz.

September 2005
Auf Initiative des SBK strahlt die Sendung „Puls“ des Schweizer Fernsehens einen längeren Bericht zum Thema Pflegefinanzierung und zur Praxisuntauglichkeit des Vorschlages aus. Die SBK-Sektionen verstärken ebenfalls ihre Medienpräsenz zum Thema.

August 2005
Es findet ein weiteres Hearing der Kommission für Gesundheit und Soziales des Ständerates statt an welchem der SBK teilnehmen kann. Das Argumentarium wird im Vorfeld allen Ständeraten zugesandt und am Hearing vorgestellt.

Mai 2005
Der SBK erarbeitet ein Argumentarium gegen eine Aufteilung der Pflegefinanzierung in Grund- und Behandlungspflege. Er nutzt den internationalen Tag der Pflege, um auf die Auswirkungen einer solchen Regelung auf die Pflege und die Patienten aufmerksam zu machen.

April 2005
Das Bundesamt für Gesundheit BAG lädt zu einem Runden Tisch in Sachen Pflegefinanzierung ein. Der SBK vertritt seine Position. Nennenswerte Ergebnisse sind nicht zu verzeichnen. In der Folge bildet sich ein breites Bündnis von Patientenorganisationen und Leistungserbringern mit dem Ziel, die Lobbyarbeit zu koordinieren und zu verstärken und wenn nötig das Referendum zu ergreifen.

März 2005
Die Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK schlägt ein eigenes Modell zur Pflegefinanzierung vor, das der SBK ebenfalls ablehnt, da es von einer Vollfinanzierung der Spitexleistungen zu Lasten der Pflegeheime ausgeht.

Februar 2005
Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Pflegefinanzierung zu Handen des Parlamentes. Der Vorschlag sieht vor, nur noch die Behandlungspflege-Leistungen voll über die obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP zu finanzieren, und an die Grundpflege nur noch einen Beitrag zu leisten. Wie gross und nach welchen Kriterien dieser sich bemessen wird, bleibt unklar. Der SBK nimmt den Kampf gegen diese Vorlage auf.

Dezember 2004
Der SBK, die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) und die Leistungserbringer verabschieden eine gemeinsame Erklärung zur Neuordnung der Pflegefinanzierung zu Handen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), um auf die zu erwartenden Botschaft noch Einfluss nehmen zu können.

Juni 2004
Das Eidg. Departement des Innern (EDI) verabschiedet zwei Vorschläge zur Neuregelung der Pflegefinanzierung in die Vernehmlassung.

Modell A unterscheidet zwischen einfachen und komplexen Pflegesituationen.
Einfache Pflegesituationen definieren sich als Leistungen der Grundpflege und gehen zu Lasten der Patienten. Komplexe Pflegesituation definieren sich als Leistungen der Grund- und Behandlungspflege und werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP übernommen.

Modell B unterscheidet in der Finanzierung zwischen Akut- und Langzeitpflege.
Für die Akutpflege ist volle Kostendeckung KVG vorgesehen, vor für die
Langzeitpflege lediglich eine Beitragslösung.

Der SBK lehnt beide Vorschläge klar ab und verweist auf das Modell der Leistungserbringer. Ebenso werden beide Modelle von zahlreichen Parteien und Organisationen zurückgewiesen.

Mai 2004
Eine Intensive Lobbyarbeit für das Modell des SBK und der Leistungserbringern wird aufgenommen. In der Folge unterstützen zahlreiche Organisationen dieses Modell.

April 2004
Das vom SBK und den Leistungserbringer erarbeitete Alternativmodell wird dem BSV eingereicht.

Februar 2004
Der SBK, der Spitexverband Schweiz und das Forum für Stätionäre Alterseinrichtungen werden von Bundesrat Couchepin zu einer Aussprache bezüglich KVG-Revision eingeladen.

Dezember 2003
Die 2. KVG-Revision scheitert im Parlament in der Schlussabstimmung. In der Folge entscheidet Bundesrat Couchepin, die Revision im 3. Anlauf in einzelne Pakete aufzuteilen. Ein Paket bezieht sich auf die Neuordnung der Pflegefinanzierung.

November 2003
Der SBK erarbeitet mit den Leistungserbringern (Spitexverband Schweiz, Curaviva, H+) ein eigenes Modell zur Pflegefinanzierung.

Oktober 2003
Die Kommission SGK des Ständerates führt ein Hearing zur Pflegefinanzierung durch. Der SBK ist eingeladen und nutzt die Gelegenheit, der Kommission die Rolle der Pflege in der Gesundheitsversorgung darzulegen und die Folgen aufzuzeigen, die eine Eingrenzung der Finanzierung nach sich ziehen würden.

Mai 2003
Der Schlussbericht der AG „Finanzierung der Pflege“ zuhanden der 3. KVG-Revision liegt vor. Der SBK lehnt diesen Bericht ab, weil die Vorschläge zu einer unverantwortlichen Mehrbelastung der Pflegebedürftigen führen würden und weil der Bericht von einer untauglichen Definition der Pflege ausgeht.

Mai 2003
Der Schlussbericht der AG „Finanzierung der Pflege“ zuhanden der 3. KVG-Revision liegt vor. Der SBK lehnt diesen Bericht ab, weil die Vorschläge zu einer unverantwortlichen Mehrbelastung der Pflegebedürftigen führen würden und weil der Bericht von einer untauglichen Definition der Pflege ausgeht.

März 2003
Die Kommission für Gesundheit und Soziales (SGK) des Ständerates verabschiedet eine Motion, in der sie eine Änderung der Pflegefinanzierung in der laufenden 2. KVG- Revision verlangt. Sie schlägt vor, an die Grundpflege nur noch einen Teil zu bezahlen. Der SBK nimmt in einem offenen Brief zu Handen der Ständeräte und mit einer Medienmitteilung zu den Vorschlägen Stellung.

Februar 2003:
Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) setzt eine Arbeitsgruppe „Finanzierung Pflege“ ein, in der folgende Organisationen vertreten sind:
• SBK
• Schweizerischer Seniorenrat SSR
• Forum für stationäre Altersarbeit
• Curaviva
• Spitexverband Schweiz
• santésuisse
• Sanitätsdirektorenkonferenz SDK (heutige Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK)
Unter der Leitung des Beratungsbüro „Infras“ wird ein Bericht zur Finanzierung der Pflege zu Handen des BSV und des Parlamentes erarbeitet.


Januar 2003:
Die Verordnung vom 3. Juli 2002 über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) tritt in Kraft. Damit entfallen die Rahmentarife für die Pflegeheime; die Krankenversicherer müssen die effektiv ausgewiesenen Pflegekosten übernehmen.
Die Krankenversicherer stellen eine 10prozentige Prämienerhöhung in Aussicht, was dazu führt, dass die Neuordnung der Pflegefinanzierung auf die Traktandenliste der laufenden zweiten KVG-Revision kommt.

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