Neuordnung der Pflegefinanzierung im KVG
Chronologie der Ereignisse
Dezember 2008
Das EDI eröffnet Anhörung zu den Ausführungsbestimmungen zur neuen
Pflegefinanzierung. Die interessierten Kreise haben bis zum 31. März
2009 Zeit, zu den drei verschiedenen Verordnungsentwürfen Stellung zu
nehmen.
Juni 2008
Das Parlament verabschiedet das lange umstrittene
Reformpaket. Die beschlossene Minimallösung sieht vor, dass nach einem
Spitalaufenthalt die Kosten für Pflege zu Hause während lediglich zwei
Wochen voll gedeckt sind, sofern diese Pflege vom Spitalarzt angeordnet
wurde. Nach Ablauf dieser Frist müssen die Patienten bis zu 20 Prozent
des höchsten Deckungsbeitrags der Krankenkassen selber bezahlen.
September 2007 / März 2008
Der Ständerat beharrt in der Frage der Finanzierung der Akut- und
Übergangspflege in der Spitex und in den Pflegeheimen auf seiner
Position: Wie bei der Langzeitpflege sollen bis zu 20% der Kosten durch
die Patienten selbst finanziert werden. Damit droht die ganze Vorlage in
der letzten Runde der Differenzbereinigung zu scheitern.
Juni 2007
Der Nationalrat verabschiedet
die Neuregelung der Pflegefinanzierung in einer patientenfreundlichen
Fassung.
Diese sieht vor, dass die Akut- und Übergangspflege – auch wenn diese zu
Hause erbracht wird - voll finanziert wird und dass die
Kostenbeteiligung der Langzeitpatienten zu Hause und im Pflegeheim auf
maximal 20% des höchsten Pflegebeitrags der Krankenkasse festgelegt
wird.
Februar 2007
Der SBK nimmt an einem Hearing zur Pflegefinanzierung teil. Seine
Kernforderungen beziehen sich auf die Sicherstellung der Finanzierung
der Akut- und Übergangspflege in der Spitex und in den Pflegeheimen. Im
Weiteren macht er deutlich, dass es zu keiner Diskriminierung von
Langzeitpatienten kommen darf. Für den SBK heisst das, dass die
Kostenbeteiligung der Patienten 20% nicht überschreiten darf und diese
nur bei Patienten zum Tragen kommt, die Anspruch auf
Ergänzungsleistungen haben.
November 2006
Der SBK erarbeitet gemeinsam mit den Organisationen der IG
Pflegefinanzierung seine Haltung zur Vorlage, die in der
nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)
beraten werden soll. Er setzt sich dafür ein, dass die betroffenen
Organisationen zu einem Hearing eingeladen werden.
September 2006
Der Ständerat trifft einen ersten Entscheid in Sachen
Pflegefinanzierung. Weder trat er auf die Anliegen der
Kantonsregierungen ein, noch auf diejenigen der Leistungserbringer.
Die klare Absage an das bisherige Kostendeckungsprinzip ist eine klare
Absage an den solidarischen Grundgedanken, auf dem die obligatorische
Krankenversicherung basiert. Damit wird die Diskriminierung von
pflegebedürftigen und chronisch kranken Menschen zu Hause und im
Pflegeheim in der Krankenversicherung verankert.
Die Eckpunkte der verabschiedeten Vorlage:
- Der Bundesrat legt fest, welche Pflegeleistungen
bezahlt werden und wie der Bedarf ermittelt wird. Diese Leistungen
müssen mit der notwendigen Qualität, effizient und kostengünstig
erbracht werden.
- Der Bundesrat legt je nach Pflegebedarf
differenzierte Frankenbeiträge fest, die von der obligatorischen
Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden. Diese Beiträge sind
für die ganze Schweiz einheitlich und dürfen das Ausmass des
heutigen Vergütungsvolumens nicht übersteigen. Eine Anpassung der
Beiträge an die Kostenentwicklung ist nicht vorgesehen.
- Die nicht gedeckten Kosten gehen zu Lasten der
Patienten. Es ist den Kantonen überlassen, wie sie die soziale
Abfederung mittels Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe
sicherstellen.
- Beiträge an teilstationäre Einrichtungen
(Tageskliniken, Übergangsinstitutionen etc.) werden gestrichen.
Mai 2006
Ständerat und Helsana-Verwaltungsratspräsident Eugen David legt einen
weiteren Vorschlag zur Pflegefinanzierung vor, der sich völlig vom
heutigen Finanzierungssystem verabschiedet. Gemäss seinem Modell sollen
nicht mehr einzelne Pflegeleistungen finanziert werden, sondern
lediglich Pauschalbeiträge je nach Pflegebedarf ausgerichtet werden,
analog der Hilflosenentschädigung.
Der SBK lehnt diesen Vorschlag ebenfalls ab. Gemeinsam mit der IG
Pflegefinanzierung bezieht er Stellung zuhanden der ständerätlichen
SGK-Kommission.
April 2006
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerates berät an einer ersten Sitzung die
bundesrätliche Vorlage zur Neuordnung der Pflegefinanzierung und lehnt
eine Unterscheidung zwischen Grund- und Behandlungspflege in der
Finanzierung ab. Sie spricht sich für ein Alternativmodell aus, das von
einer Gleichbehandlung der Spitex- und Heimpatienten ausgeht. Vorgesehen
ist eine Beitragslösung an die Pflegemassnahmen in der Spitex und im
Pflegeheim im Rahmen der heutigen (nicht kostendeckenden) Beteiligung
der Krankenversicherungen. Der SBK lehnt diesen Vorschlag ab, da er zu
einer massiven Mehrbelastung der Patienten führen würde.
Januar 2006
Alle Organisationen der IG Pflegefinanzierung* appellieren mit Nachdruck
an die Ständerate der SGK, auf das Modell des Bundesrates und
desjenigen der GDK zu verzichten und sich für das Modell der
Leistungserbringer zu entscheiden.
*Spitex Verband Schweiz, Curaviva – Verband Heime
und Institutionen Schwei, H+ Die Spitäler der Schweiz,
Dachorganisationskonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK),
Fédération romande des associations d’institutions pour personnes
âgées (FRADIPA), Senesuisse – Private Alters- und
Pflegeeinrichtungen Schweiz, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für
Sozialpolitik, Schweizer Berufs- und Fachverband der Geriatrie-,
Rehabilitations- und Langzeitpflege (SBGRL), Schweizerischer
Seniorenrat, Schweizerische Gesundheitsligen-Konferenz (GELIKO),
Schweizerische Alzheimervereinigung, Parkinson Schweiz.
September 2005
Auf Initiative des SBK strahlt die Sendung „Puls“ des Schweizer
Fernsehens einen längeren Bericht zum Thema Pflegefinanzierung und zur
Praxisuntauglichkeit des Vorschlages aus. Die SBK-Sektionen verstärken
ebenfalls ihre Medienpräsenz zum Thema.
August 2005
Es findet ein weiteres Hearing der Kommission für Gesundheit und
Soziales des Ständerates statt an welchem der SBK teilnehmen kann. Das
Argumentarium wird im Vorfeld allen Ständeraten zugesandt und am Hearing
vorgestellt.
Mai 2005
Der SBK erarbeitet ein Argumentarium gegen eine Aufteilung der
Pflegefinanzierung in Grund- und Behandlungspflege. Er nutzt den
internationalen Tag der Pflege, um auf die Auswirkungen einer solchen
Regelung auf die Pflege und die Patienten aufmerksam zu machen.
April 2005
Das Bundesamt für Gesundheit BAG lädt zu einem Runden Tisch in Sachen Pflegefinanzierung ein. Der
SBK vertritt seine Position. Nennenswerte Ergebnisse sind nicht zu
verzeichnen. In der Folge bildet sich ein breites Bündnis von
Patientenorganisationen und Leistungserbringern mit dem Ziel, die
Lobbyarbeit zu koordinieren und zu verstärken und wenn nötig das
Referendum zu ergreifen.
März 2005
Die Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK schlägt ein eigenes Modell zur Pflegefinanzierung vor, das der
SBK ebenfalls ablehnt, da es von einer Vollfinanzierung der
Spitexleistungen zu Lasten der Pflegeheime ausgeht.
Februar 2005
Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Pflegefinanzierung zu
Handen des Parlamentes. Der Vorschlag sieht vor, nur noch die
Behandlungspflege-Leistungen voll über die obligatorische
Krankenpflegeversicherung OKP zu finanzieren, und an die Grundpflege nur
noch einen Beitrag zu leisten. Wie gross und nach welchen Kriterien
dieser sich bemessen wird, bleibt unklar. Der SBK nimmt den Kampf gegen
diese Vorlage auf.
Dezember 2004
Der SBK, die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) und die
Leistungserbringer verabschieden eine gemeinsame Erklärung zur
Neuordnung der Pflegefinanzierung zu Handen des Bundesamtes für
Gesundheit (BAG), um auf die zu erwartenden Botschaft noch Einfluss
nehmen zu können.
Juni 2004
Das Eidg. Departement des Innern (EDI) verabschiedet zwei Vorschläge zur
Neuregelung der Pflegefinanzierung in die Vernehmlassung.
Modell A unterscheidet zwischen einfachen
und komplexen Pflegesituationen.
Einfache Pflegesituationen definieren sich als Leistungen der
Grundpflege und gehen zu Lasten der Patienten. Komplexe
Pflegesituation definieren sich als Leistungen der Grund- und
Behandlungspflege und werden von der obligatorischen
Krankenpflegeversicherung OKP übernommen.
Modell B unterscheidet in der Finanzierung
zwischen Akut- und Langzeitpflege.
Für die Akutpflege ist volle Kostendeckung KVG vorgesehen, vor für
die
Langzeitpflege lediglich eine Beitragslösung.
Der SBK lehnt beide Vorschläge klar ab und verweist
auf das Modell der Leistungserbringer. Ebenso werden beide Modelle von
zahlreichen Parteien und Organisationen zurückgewiesen.
Mai 2004
Eine Intensive Lobbyarbeit für das Modell des SBK und der
Leistungserbringern wird aufgenommen. In der Folge unterstützen
zahlreiche Organisationen dieses Modell.
April 2004
Das vom SBK und den Leistungserbringer erarbeitete Alternativmodell wird
dem BSV eingereicht.
Februar 2004
Der SBK, der Spitexverband Schweiz und das Forum für Stätionäre
Alterseinrichtungen werden von Bundesrat Couchepin zu einer Aussprache
bezüglich KVG-Revision eingeladen.
Dezember 2003
Die 2. KVG-Revision scheitert im Parlament in der Schlussabstimmung. In
der Folge entscheidet Bundesrat Couchepin, die Revision im 3. Anlauf in
einzelne Pakete aufzuteilen. Ein Paket bezieht sich auf die Neuordnung
der Pflegefinanzierung.
November 2003
Der SBK erarbeitet mit den Leistungserbringern (Spitexverband Schweiz,
Curaviva, H+) ein eigenes Modell zur Pflegefinanzierung.
Oktober 2003
Die Kommission SGK des Ständerates führt ein Hearing zur
Pflegefinanzierung durch. Der SBK ist eingeladen und nutzt die
Gelegenheit, der Kommission die Rolle der Pflege in der
Gesundheitsversorgung darzulegen und die Folgen aufzuzeigen, die eine
Eingrenzung der Finanzierung nach sich ziehen würden.
Mai 2003
Der Schlussbericht der AG „Finanzierung der Pflege“ zuhanden der 3. KVG-Revision liegt vor.
Der SBK lehnt diesen Bericht ab, weil die Vorschläge zu einer
unverantwortlichen Mehrbelastung der Pflegebedürftigen führen würden und
weil der Bericht von einer untauglichen Definition der Pflege ausgeht.
Mai 2003
Der Schlussbericht der AG „Finanzierung der Pflege“ zuhanden der 3. KVG-Revision liegt vor.
Der SBK lehnt diesen Bericht ab, weil die Vorschläge zu einer
unverantwortlichen Mehrbelastung der Pflegebedürftigen führen würden und
weil der Bericht von einer untauglichen Definition der Pflege ausgeht.
März 2003
Die Kommission für Gesundheit und Soziales (SGK) des Ständerates verabschiedet eine Motion, in der sie eine Änderung der
Pflegefinanzierung in der laufenden 2. KVG- Revision verlangt. Sie
schlägt vor, an die Grundpflege nur noch einen Teil zu bezahlen. Der SBK
nimmt in einem offenen Brief zu Handen der Ständeräte und mit einer
Medienmitteilung zu den Vorschlägen Stellung.
Februar 2003:
Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) setzt eine Arbeitsgruppe
„Finanzierung Pflege“ ein, in der folgende Organisationen vertreten
sind:
• SBK
• Schweizerischer Seniorenrat SSR
• Forum für stationäre Altersarbeit
• Curaviva
• Spitexverband Schweiz
• santésuisse
• Sanitätsdirektorenkonferenz SDK (heutige
Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK)
Unter der Leitung des Beratungsbüro „Infras“ wird ein Bericht zur
Finanzierung der Pflege zu Handen des BSV und des Parlamentes
erarbeitet.
Januar 2003:
Die Verordnung vom 3. Juli 2002 über die Kostenermittlung und die
Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der
Krankenversicherung (VKL) tritt in Kraft. Damit entfallen die
Rahmentarife für die Pflegeheime; die Krankenversicherer müssen die
effektiv ausgewiesenen Pflegekosten übernehmen.
Die Krankenversicherer stellen eine 10prozentige Prämienerhöhung in
Aussicht, was dazu führt, dass die Neuordnung der Pflegefinanzierung auf
die Traktandenliste der laufenden zweiten KVG-Revision kommt.
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