SBK Aktuell

 


 

Bahrain
SBK protestiert gegen Verfolgung von Pflegefachleuten

In Bahrain soll 20 Pflegefachleuten und anderen Gesundheitsfachpersonen der Prozess gemacht werden, weil sie während der sozialen Unruhen Verletzte gepflegt hatten. Der SBK hat in einem Schreiben den König aufgefordert, sämtliche Vorwürfe gegen die Frauen und Männer fallen zu lassen. Sie waren bereits von einem Militärgericht in einem Schnellverfahren zu bis zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dieses Urteil wurde zwar in der Zwischenzeit wieder aufgehoben, doch droht ein neuer Prozess.

Der SBK macht in seinem Schreiben an Scheich Al Khalifa deutlich, dass Pflegefachleute gemäss ihrer Berufsethik, wie sie im ICN Code of Ethics for Nurses festgeschrieben ist, dazu verpflichtet sind, jede Person zu pflegen, die es nötig hat – ungeachtet ihres sozialen, kulturellen oder politischen Hintergrunds und ungeachtet der Umstände weshalb die Person Hilfe braucht. Für den SBK ist es absolut unzulässig, dass Gesundheitspersonal juristisch verfolgt wird, nur weil es seine Pflicht getan hat. Es besteht der dringende Verdacht, dass die Anklagen politisch motiviert sind.

Einige der verhafteten Pflegefachleute sprachen zudem davon, dass sie im Gefängnis gefoltert wurden. Der SBK verlangt, dass diese Vorgänge untersucht werden und dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, falls sich der Verdacht bestätigt.

Um dem Anliegen zusätzlichen Nachdruck zu verleihen, hat der SBK Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey, Jakob Kellenberger vom IKRK sowie Markus Mader vom SRK darum gebeten, die Forderung zu unterstützen und ihrerseits aktiv zu werden (resp. zu bleiben), damit die 20 bahrainischen Pflegefachleute wieder an ihre Arbeit zurückkehren können.

Der Brief an Scheich Al Khalifa kann hier heruntergeladen werden.
Weitere Informationen finden sich unter http://www.icn.ch/fr/news/bahrain-health-workers/

(21. 10. 2011)


Forderung an WHO
Pflegende auf Entscheidungsebene

Am diesjährigen ICN-Kongress in Malta haben die nationalen Berufsverbände die mangelnde Vertretung der Pflege innerhalb der Weltgesundheitsorganisation WHO angeprangert. In einem offenen Brief an Generaldirektorin Margaret Chan haben sie die WHO aufgefordert, alles vorzukehren, um die Pflege zu stärken und ihr auf allen Stufen der Organisation Entscheidungsbefugnisse zu garantieren.

Der SBK hat dieser Forderung in einem Schreiben an Dr. Gaudenz Silberschmidt, Leiter der Abteilung Internationales beim BAG und Vertreter der die Schweiz im Exekutivrat der WHO, nochmals Nachdruck verliehen.

Schreiben an BAG

(12.7.2011)


Delegiertenversammlung
Neuer Zentralvorstand gewählt

Die SBK-Delegiertenversammlung vom 16. Juni hat einen neuen Zentralvorstand gewählt und das bisherige Präsidium bestätigt. Der Zentralvorstand, der gemäss den neuen SBK-Statuten nur mehr aus 7 bis 9 Mitgliedern besteht, setzt sich nun aus den folgenden Personen zusammen:
Pierre Théraulaz, Lausanne (SBK-Präsident)
Barbara Gassmann, Bern (SBK-Vizepräsidentin)
Brigitte Kampel, Chavornay VD;
Mirjam Elisabeth Trentini-Stolz, Stäfa ZH;
Pia Donati, Tägerwilen TG;
Gabriela Bischofberger, Kreuzlingen TG;
Franz Elmer, Pfäfers SG;
Corinne Borloz, Lausanne;
Manuela Kocher Hirt, Worben BE;

Die Versammlung verabschiedete sich von den Mitglieder des bisherigen Zentralvorstands mit Rosen und einer Standing Ovation.

(16.6.2011)


Ergebnisse der internationalen RN4CAST-Studie
Schweiz schneidet gut ab

Die Patientinnen und Patienten sind mit der pflegerischen Betreuung in schweizerischen
Spitälern sehr zufrieden und Pflegefachpersonen in der Schweiz haben eine hohe
Arbeitszufriedenheit und registrieren eine sehr gute Qualität der Arbeitsumgebung. Dies sind
erste Ergebnisse einer europäischen Vergleichsstudie RN4CAST, deren Schweizer Teil das
Institut für Pflegewissenschaft der Universität Basel geleitet hat.

Die Studie zeigt aber auch, dass zwischen den 35 einbezogenen Schweizer Spitälern sehr grosse Unterschiede bestehen. Diese hohe Variabilität in den gemessenen Parametern stimme nachdenklich und erfordere seitens der Spitäler mit vergleichsweise schlechteren Ergebnissen geeignete Interventionen, schlussfolgert das Institut für Pflegewissenschaft in seiner Medienmitteilung.

Die Studie RN4CAST (Nurse forecasting in Europe) wird über ein EU-Forschungsprogramm finanziert. Beteiligt sind 12 europäische und vier aussereuropäische Länder. Der SBK ist neben anderen wichtige Institutionen und Vereinigungen als Stakeholder in die Studie einbezogen.

Medienmitteilung des Instituts für Pflegewissenschaft

(10. Mai 2011)


Erklärung EFNNMA
Zur Stärkung der Pflege und des Hebammenwesens in Europa

Das Europäische Forum der nationalen Pflege- und Hebammenverbände (EFNNMA) und die Weltgesundheitsorganisation WHO haben an ihrem 14. Jahrestreffen Ende April 2010 in Sofia eine gemeinsame Erklärung verabschiedet, die nun in deutscher Übersetzung vorliegt.

Damit die Milleniums-Entwicklungsziele im Gesundheitsbereich erreicht werden können, sind die Regierungen unter anderem aufgefordert, Pflegefachpersonen und Hebammen als elementare Ressource für die Gesundheit anzuerkennen, sie in die Entscheide zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Gesundheitssysteme einzubeziehen und die Pflege- und Hebammenforschung zu unterstützen.

Ø EFNNMA-Erklärung deutsch

(2.5.2011)


Einführung der DRG
Gemeinsame Erklärung

Im Hinblick auf die Einführung der DRG ab 2012 wollen die Allianz DRG Personal, H+ die Spitäler der Schweiz und die Ärztevereinigung FMH am selben Strick ziehen. In einer gemeinsamen Erklärung, die am 16. März in Bern der Presse vorgestellt wurde, bekräftigen sie ihren Willen, sich für eine qualitativ gute Versorgungsleistung, den Erhalt der dafür erforderlichen Personalbstände sowie die Sicherung der Arbeitsbedingungen einzusetzen.

Die neue Spitalfinanzierung mit DRG-Fallpauschalen wird den Wettbewerb unter den Spitälern steigern. Dies kann den Kostendruck auf einzelne Spitäler beträchtlich erhöhen und Arbeitsbedingungen, Qualität und Personaldotation gefährden.

Die Allianz DRG Personal, ein Zusammenschluss von 14 Berufs- und Personalverbänden im Gesundheitswesen, zu der auch der SBK gehört, setzt sich für den Schutz des betroffenen Personals ein.

Ø Erklärung der Allianz DRG-Personal, H+, FMH

Ø Schreiben an Bundrat D. Burkhalter

Ø Referat Pierre Théraulaz, SBK-Präsident

(16.3.2011)


Positionierung Weiterbildungen in Pflege
Schlussbericht  genehmigt

Der Vorstand der OdASanté hat Anfang Dezember den Schlussbericht zum SBK-Projekt “Positionierung Weiterbildungen Pflege“ zu Handen des BBT verabschiedet und grünes Licht für ein Folgeprojekt „Eidgenössische Prüfungen Pflege“ gegeben. Wie im Bericht aufgezeigt, sollen die Kompetenzprofile in zwei Schwerpunkten, nämlich 'Pflegeexpertise' und 'Pflegeberatung', konkretisiert werden. Ins Projekt integriert werden ausserdem die beiden Projekte 'Nephrologie' und 'Höhere Fachprüfung Gerontopsychiatrie', ausserdem wird der Einbezug anderer möglicher Projekte im Bereich Psychiatrie geprüft.

Mit der Genehmigung des Schlussberichtes geht das Projekt nun in die Verantwortung der OdASanté über. Der SBK wird sein Knowhow in der Steuergruppe, aber auch über seine Fachverbände in die Fachgruppen einfliessen lassen.

Ø Schlussbericht

(17. 12. 2010)


Pikettdienstregelung
Interventionszeit unter 30 Minuten nur in absoluten Notsituationen zulässig

Eine Interventionszeit von unter 30 Minuten für Pikettdienste kann nur bei 'zwingenden Gründen' gefordert werden. Gemäss einem aktuellen Rechtsgutachten ist dieser Begriff restriktiv zu interpretieren und beinhaltet nur Gründe, die dem Arbeitgeber keine andere Möglichkeit offen lassen, wie etwa Umwelt- oder andere Katastrophen. Organisatorische, technische oder gar finanzielle Gründe gelten ausschliesslich, wenn das Überleben des Betriebes auf dem Spiel steht, und auch dann nur zeitlich begrenzt.

Die neue Pikettdienstregelung schreibt vor, dass die Zeitspanne zwischen dem Einsatzaufruf und dem Eintreffen am Arbeitsort grundsätzlich mindestens 30 Minuten betragen muss. Diese Interventionszeit darf ausnahmsweise kürzer als 30 Minuten sein, falls dafür zwingende Gründe vorliegen. Aus der Befürchtung, dass diese relativ offene Formulierung von den Arbeitgebern dazu missbraucht werden könnte, die Ausnahme zur Regel zu machen, haben die Personalverbände (VSAO, VPOD und SBK) Prof. Dr. Thomas Geiser, Bundesrichter und Dozent für Arbeitsrecht an der Universität St. Gallen, mit einem Rechtsgutachten zur Frage beauftragt, welche Gründe als „zwingend“ im Sinne dieser Vorschrift anzuerkennen sind.

>Rechtsgutachten im Wortlaut (pdf)
>Art. 8a ArGV2 (Pikettdienst)

(27.8.2010)


Freiberufliche Pflege
Neuverhandlung Tarifvertrag

Im Hinblick auf die neue Pflegefinanzierung hat santésuisse den Tarifvertrag SBK – santésuisse für freiberuflich tätige Pflegefachpersonen per 1. Januar 2011 gekündigt; er muss nun neu verhandelt werden. Die SBK-Geschäftsstelle hat dazu eine Verhandlungsdelegation mit Beteiligung freiberuflich tätiger Pflegefachpersonen eingesetzt.

Die meisten Tarife für die ambulante Pflege werden neu in der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV festgelegt und sind nicht mehr Gegenstand der Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern. Wichtige Verhandlungspunkte werden die Tarife für die Akut- und Übergangspflege, die Zahlungsmodalitäten und andere administrative Abläufe sowie die Tarifanwendung in den Kantonen sein, welche die neue Pflegefinanzierung erst später oder etappiert in der dreijährigen Übergangsfrist einführen.

(20.8.2010)


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