Bahrain
SBK protestiert gegen Verfolgung von Pflegefachleuten
In Bahrain soll 20 Pflegefachleuten und anderen Gesundheitsfachpersonen der Prozess gemacht werden, weil sie
während der sozialen Unruhen Verletzte gepflegt hatten. Der SBK hat in einem
Schreiben den König aufgefordert, sämtliche Vorwürfe gegen die Frauen und Männer
fallen zu lassen. Sie waren bereits von einem Militärgericht in einem
Schnellverfahren zu bis zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dieses Urteil
wurde zwar in der Zwischenzeit wieder aufgehoben, doch droht ein neuer Prozess.
Der SBK macht in seinem Schreiben an Scheich Al Khalifa deutlich, dass
Pflegefachleute gemäss ihrer Berufsethik, wie sie im ICN Code of Ethics for
Nurses festgeschrieben ist, dazu verpflichtet sind, jede Person zu pflegen, die
es nötig hat – ungeachtet ihres sozialen, kulturellen oder politischen
Hintergrunds und ungeachtet der Umstände weshalb die Person Hilfe braucht. Für
den SBK ist es absolut unzulässig, dass Gesundheitspersonal juristisch verfolgt
wird, nur weil es seine Pflicht getan hat. Es besteht der dringende Verdacht,
dass die Anklagen politisch motiviert sind.
Einige der verhafteten Pflegefachleute sprachen zudem davon, dass sie im
Gefängnis gefoltert wurden. Der SBK verlangt, dass diese Vorgänge untersucht
werden und dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, falls sich
der Verdacht bestätigt.
Um dem Anliegen zusätzlichen Nachdruck zu verleihen, hat der SBK
Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey, Jakob Kellenberger vom IKRK sowie Markus
Mader vom SRK darum gebeten, die Forderung zu unterstützen und ihrerseits aktiv
zu werden (resp. zu bleiben), damit die 20 bahrainischen Pflegefachleute wieder
an ihre Arbeit zurückkehren können.
Der
Brief an Scheich Al Khalifa kann hier heruntergeladen werden.
Weitere Informationen finden sich unter
http://www.icn.ch/fr/news/bahrain-health-workers/
(21. 10. 2011)

Forderung an WHO
Pflegende auf Entscheidungsebene
Am diesjährigen ICN-Kongress in Malta haben die nationalen Berufsverbände die
mangelnde Vertretung der Pflege innerhalb der Weltgesundheitsorganisation WHO
angeprangert. In einem offenen Brief an Generaldirektorin Margaret Chan haben
sie
die WHO aufgefordert, alles vorzukehren, um die
Pflege zu stärken und ihr auf allen Stufen der Organisation
Entscheidungsbefugnisse zu garantieren.
Der SBK hat dieser Forderung in einem Schreiben an Dr. Gaudenz Silberschmidt,
Leiter der Abteilung Internationales beim BAG und Vertreter der die Schweiz im Exekutivrat
der WHO, nochmals Nachdruck verliehen.
Schreiben an BAG
(12.7.2011)

Delegiertenversammlung
Neuer Zentralvorstand gewählt
Die SBK-Delegiertenversammlung vom 16. Juni hat einen neuen Zentralvorstand
gewählt und das bisherige Präsidium bestätigt. Der Zentralvorstand, der gemäss
den neuen SBK-Statuten nur mehr aus 7 bis 9 Mitgliedern besteht, setzt sich nun
aus den folgenden Personen zusammen:
Pierre Théraulaz, Lausanne (SBK-Präsident)
Barbara Gassmann, Bern (SBK-Vizepräsidentin)
Brigitte Kampel, Chavornay VD;
Mirjam Elisabeth Trentini-Stolz, Stäfa ZH;
Pia Donati, Tägerwilen TG;
Gabriela Bischofberger, Kreuzlingen TG;
Franz Elmer, Pfäfers SG;
Corinne Borloz, Lausanne;
Manuela Kocher Hirt, Worben BE;
Die Versammlung verabschiedete sich von den Mitglieder des bisherigen
Zentralvorstands mit Rosen und einer Standing Ovation.
(16.6.2011)

Ergebnisse der internationalen RN4CAST-Studie
Schweiz schneidet gut ab
Die Patientinnen und Patienten sind mit der pflegerischen Betreuung in
schweizerischen
Spitälern sehr zufrieden und Pflegefachpersonen in der Schweiz haben eine hohe
Arbeitszufriedenheit und registrieren eine sehr gute Qualität der
Arbeitsumgebung. Dies sind
erste Ergebnisse einer europäischen Vergleichsstudie RN4CAST, deren Schweizer
Teil das
Institut für Pflegewissenschaft der Universität Basel geleitet hat.
Die Studie zeigt aber auch, dass zwischen den 35 einbezogenen Schweizer
Spitälern sehr grosse Unterschiede bestehen. Diese hohe Variabilität in den gemessenen
Parametern stimme nachdenklich und erfordere seitens der Spitäler mit
vergleichsweise schlechteren Ergebnissen geeignete Interventionen,
schlussfolgert das Institut für Pflegewissenschaft in seiner Medienmitteilung.
Die Studie RN4CAST (Nurse forecasting in Europe) wird über ein
EU-Forschungsprogramm finanziert. Beteiligt sind 12 europäische und vier
aussereuropäische Länder.
Der SBK ist neben anderen wichtige
Institutionen und
Vereinigungen als Stakeholder in die Studie einbezogen.
Medienmitteilung des
Instituts für Pflegewissenschaft
(10. Mai 2011)

Erklärung EFNNMA
Zur Stärkung der Pflege und des Hebammenwesens in Europa
Das Europäische Forum der nationalen Pflege- und Hebammenverbände (EFNNMA)
und die Weltgesundheitsorganisation WHO haben an ihrem 14. Jahrestreffen Ende
April 2010 in Sofia eine gemeinsame Erklärung verabschiedet, die nun in
deutscher Übersetzung vorliegt.
Damit die Milleniums-Entwicklungsziele im Gesundheitsbereich erreicht werden
können, sind die Regierungen unter anderem aufgefordert,
Pflegefachpersonen und Hebammen als elementare Ressource für die Gesundheit
anzuerkennen, sie in die Entscheide zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Gesundheitssysteme
einzubeziehen und die Pflege- und Hebammenforschung zu unterstützen.
Ø
EFNNMA-Erklärung deutsch
(2.5.2011)

Einführung der DRG
Gemeinsame Erklärung
Im Hinblick auf die Einführung der DRG ab 2012 wollen die Allianz DRG Personal,
H+ die Spitäler der Schweiz und die Ärztevereinigung FMH am selben Strick
ziehen. In einer gemeinsamen Erklärung, die am 16. März in Bern der Presse
vorgestellt wurde, bekräftigen sie ihren Willen, sich für eine qualitativ gute
Versorgungsleistung, den Erhalt der dafür erforderlichen Personalbstände sowie
die Sicherung der Arbeitsbedingungen einzusetzen.
Die neue Spitalfinanzierung mit DRG-Fallpauschalen wird den Wettbewerb unter den
Spitälern steigern. Dies kann den Kostendruck auf einzelne Spitäler beträchtlich
erhöhen und Arbeitsbedingungen, Qualität und Personaldotation gefährden.
Die Allianz DRG Personal, ein Zusammenschluss von 14 Berufs- und
Personalverbänden im Gesundheitswesen, zu der auch der SBK gehört, setzt sich für den
Schutz des betroffenen Personals ein.
Ø
Erklärung der Allianz
DRG-Personal, H+, FMH
Ø
Schreiben an Bundrat D. Burkhalter
Ø
Referat Pierre Théraulaz, SBK-Präsident
(16.3.2011)

Positionierung
Weiterbildungen in Pflege
Schlussbericht genehmigt
Der Vorstand der OdASanté hat Anfang Dezember den Schlussbericht zum
SBK-Projekt “Positionierung Weiterbildungen Pflege“ zu Handen des BBT
verabschiedet und grünes Licht für ein Folgeprojekt „Eidgenössische Prüfungen
Pflege“ gegeben. Wie im Bericht aufgezeigt, sollen die Kompetenzprofile in zwei
Schwerpunkten, nämlich 'Pflegeexpertise' und 'Pflegeberatung', konkretisiert
werden. Ins Projekt integriert werden ausserdem die beiden Projekte
'Nephrologie' und 'Höhere Fachprüfung Gerontopsychiatrie', ausserdem wird der
Einbezug anderer möglicher Projekte im Bereich Psychiatrie geprüft.
Mit der Genehmigung des Schlussberichtes geht das Projekt nun in die
Verantwortung der OdASanté über. Der SBK wird sein Knowhow in der Steuergruppe,
aber auch über seine Fachverbände in die Fachgruppen einfliessen lassen.
Ø
Schlussbericht
(17. 12. 2010)

Pikettdienstregelung
Interventionszeit unter 30 Minuten nur in absoluten Notsituationen zulässig
Eine Interventionszeit von unter 30 Minuten für Pikettdienste kann nur bei
'zwingenden Gründen' gefordert werden. Gemäss einem aktuellen Rechtsgutachten
ist dieser Begriff restriktiv zu interpretieren und beinhaltet nur Gründe, die
dem Arbeitgeber keine andere Möglichkeit offen lassen, wie etwa Umwelt- oder
andere Katastrophen. Organisatorische, technische oder gar finanzielle Gründe
gelten ausschliesslich, wenn das Überleben des Betriebes auf dem Spiel steht,
und auch dann nur zeitlich begrenzt.
Die neue Pikettdienstregelung schreibt vor, dass die Zeitspanne zwischen dem
Einsatzaufruf und dem Eintreffen am Arbeitsort grundsätzlich mindestens 30
Minuten betragen muss. Diese Interventionszeit darf ausnahmsweise kürzer
als 30 Minuten sein, falls dafür zwingende Gründe vorliegen. Aus der
Befürchtung, dass diese relativ offene Formulierung von den Arbeitgebern dazu
missbraucht werden könnte, die Ausnahme zur Regel zu machen, haben die
Personalverbände (VSAO, VPOD und SBK) Prof. Dr. Thomas Geiser, Bundesrichter und
Dozent für Arbeitsrecht an der Universität St. Gallen, mit einem Rechtsgutachten
zur Frage beauftragt, welche Gründe als „zwingend“ im Sinne dieser Vorschrift
anzuerkennen sind.
>Rechtsgutachten
im Wortlaut (pdf)
>Art. 8a ArGV2
(Pikettdienst)
(27.8.2010)

Freiberufliche Pflege
Neuverhandlung Tarifvertrag
Im Hinblick auf die neue Pflegefinanzierung hat santésuisse den Tarifvertrag
SBK – santésuisse für freiberuflich tätige Pflegefachpersonen per 1. Januar 2011
gekündigt; er muss nun neu verhandelt werden. Die SBK-Geschäftsstelle hat dazu
eine Verhandlungsdelegation mit Beteiligung freiberuflich tätiger
Pflegefachpersonen eingesetzt.
Die meisten Tarife für die ambulante Pflege werden neu in der
Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV festgelegt und sind nicht mehr Gegenstand
der Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern. Wichtige Verhandlungspunkte werden
die Tarife für die Akut- und Übergangspflege, die Zahlungsmodalitäten und andere
administrative Abläufe sowie die Tarifanwendung in den Kantonen sein, welche die
neue Pflegefinanzierung erst später oder etappiert in der dreijährigen
Übergangsfrist einführen.
(20.8.2010)

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