SBK Aktuell

Dieser Seite informiert Sie über das Neueste aus dem SBK auf nationaler Ebene. Ereignisse und Aktivitäten aus den Kantonen finden Sie auf den Webseiten der
SBK-Sektionen.


 

Intensivpflege - Anästhesiepflege
Neue Zuständigkeit, neue Berufsbezeichnung

Weiterbildungen in Intensiv- und Anästhesiepflege mit Beginn ab 1. Juli 2010 werden nicht mehr durch den SBK reglementiert. Zuständige Behörde für die Anerkennung dieser Spezialisierungen gemäss Rahmenlehrplan für das Nachdiplomstudium Höhere Fachschule in Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege (RLP NDS HF AIN) ist das Bundesamt für  Berufsbildung und Technologie BBT. Für alle vor dem 30. Juni 2010 begonnenen Weiterbildungen ist jedoch nach wie vor der SBK zuständig.

Die Berufsbezeichnungen gemäss neuem Rahmenlehrplan lauten:

Ø dipl. Expertin / dipl. Experte Anästhesiepflege NDS HF
Ø dipl. Expertin / dipl. Experte Intensivpflege NDS HF

Inhaber/innen eines Fähigkeitsausweises nach SBK sind voraussichtlich ab Herbst 2011 - das heisst nach Beendigung des ersten Studiengangs nach RLP NDS HF AIN - berechtigt, den neuen Berufstitel ohne weitere Auflagen zu führen.

Für sämtliche Auskünfte zum Nachdiplomstudium HF AIN und zur neuen Titelführung ist die OdASanté (Nationale Dach-Organisation der Arbeitswelt Gesundheit) zuständig.
Tel. 031 380 88 88, info@odasante.ch; www.odasante.ch

(20.7.2010)


Äquivalenzverfahren für DN I
Geänderte Bedingungen

Das Äquivalenzverfahren für Inhaberinnen eines DN I zur Erlangung des Titels "diplomierte Pflegefachfrau HF/dipl. Pflegefachmann HF" muss bis spätestens 31.12.2011 abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass die vierjährige Frist zum Nachweis der Berufserfahrung unter Umständen nicht mehr eingehalten werden kann. Eine Fristverlängerung, für die sich auch der SBK eingesetzt hatte, wurde vom BBT abgelehnt.

Aus diesem Grund hat das SRK in Absprache mit dem BBT beschlossen, dass die Berechtigung zur Titelführung erteilt werden kann, wenn die Bedingungen bezüglich Weiterbildung und mindestens 2/3 der ursprünglich verlangten Berufserfahrung erfüllt sind. Betroffene Personen können sich für die individuelle Berechnung direkt an das SRK wenden.

Das SBK Bildungszentrum in Zürich bietet die geforderte berufsbezogene Weiterbildung noch bis Februar 2011 an. Informationsveranstaltungen finden monatlich statt.
Die Daten finden Sie unter www.sbk-biz.ch  (Aktuelles /Aktuelle Informationsveranstaltungen).

(15.6. 2010)


Projekt Positionierung der Weiterbildungen
Erstes Etappenziel erreicht

Mit der Genehmigung des Zwischenberichts Anfang Mai durch die Steuergruppe  konnte die erste Etappe des SBK-Projekts „Positionierungen – Weiterbildungsangebote in der Pflege“ erfolgreich abgeschlossen werden. Ziel des Projekts ist es, die Positionierung der Höheren Fachausbildung Stufe 1, der Mütterberaterin und der Gesundheitsschwester für die Zukunft zu klären.

Der Bericht enthält eine IST-Analyse der aktuellen Höfa I-Bildungsangebote und deren diverse Schwerpunkte. Ebenfalls in die Untersuchung einbezogen wurde die Situation der angrenzenden Länder Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien.

Was Die Schwerpunkte Palliativpflege, Geriatrie oder Psychogeriatrie betrifft, werden diese im Rahmen des von Curaviva, H+ und dem Spitexverband geleiteten Projekts "HBP Langzeitpflege" geprüft.

Detaillierte Informationen zur Ausgangslage des SBK-Projekts, zu den Projektzielen, zum Grobzeitplan sowie zur Aufstellung der Projektorganisation finden Sie
àhier.

(17.5.2010)


Zum würdigen Umgang mit älteren Menschen
Übergabe der Charta

Unter der Federführung von Curaviva Schweiz haben verschiedene Organisationen - darunter der Spitexverband, Pro Senectute und der SBK - eine Charta der Zivilgesellschaft zum würdigen Umgang mit älteren Menschen ausgearbeitet. Diese wurde am 11. Mai Nationalratpräsidentin Pascale Bruderer auf der Bundeshausterrasse in Bern übergeben.

Mit der Charta wollen die Organisationen dem negativen Image alter Menschen entgegentreten. Sie setzen sich ein für eine Gesellschaft, die das Altern als eine zum Menschsein gehörige Entwicklung bejaht und die die Würde alter Menschen uneingeschränkt respektiert, wie immer ihr gesundheitlicher Zustand oder ihre Lebenssituation auch sein mag.

Die Charta kann bei Curaviva (e.hirsbrunner@curaviva.ch) bezogen werden.

(11.5.2010)


Jetzt auch an Deutschschweizer Fachhochschulen
Master of Science in Nursing

Der SBK freut sich, dass die Studienrichtung Pflege in der deutschen Schweiz jetzt auch auf Fachhochschulstufe mit einem Master of Science abgeschlossen werden kann. Das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement hat Mitte Januar zwei Gesuche genehmigt.

Der Start für den Kooperationsstudiengang der drei öffentlichen Hochschulen (FHS St. Gallen, Berner Fachhochschule Gesundheit BFH und Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW) ist für Herbst 2010 vorgesehen. Jeder dieser Standorte bietet einen spezifischen Schwerpunkt.

Der Studiengang der privaten WE’G Hochschule Gesundheit begann bereits im Januar 2009. Dieser berufsbegleitende Studiengang ermöglicht, ein Projekt in der Praxis mit dem Studium zu verbinden.

Einen kleinen Wermutstropfen gibt es allerdings: gemäss Fachhochschul-Reglement müssen die Klassen in den öffentlichen Fachhochschulen mindestens 25-30 Studierende umfassen. Da bis zum heutigen Tag der nachträgliche Titelerwerb für die Pflege nicht genehmigt wurde, wird diese Quote schwer zu erreichen sein. Aus diesem Grund fordert der SBK nachdrücklich den nachträglichen Erwerb des Fachhochschul-Titels auch für die Inhaber/innen altrechtlicher Pflegediplome.

Die Master-Studiengänge sind insbesondere für die Ausbildung von Pflegewissenschaftler/innen und des Lehrkörpers der Fachhochschulen, aber auch für die Übernahme neuer Aufgaben im klinischen Bereich erforderlich. Alle diese zukünftigen Akteure werden in einem leistungsstarken und entwicklungsfähigen Gesundheitswesen dringend gebraucht.

www.gesundheit.bfh.ch
www.fhsg.ch/gesundheit
www.gesundheit.zhaw.ch
www.weg-fh.ch/studium/mscn
http://www.hes-so.ch/modules/formation/detail.asp?ID=218&Language=FR

(31.3.2010)


Aktionsbündnis Psychische Gesundheit
Petition gegen Ausgrenzung

Der SBK unterstützt die Petition des Aktionsbündnisses Psychische Gesundheit Schweiz „Für uns alle – gegen Ausgrenzung“. Die Verantwortlichen der Gesundheitspolitik werden aufgerufen, aktiv dafür zu sorgen, dass

  • die Bevölkerung regelmässig und allgemein verständlich über die Bedeutung der psychischen Gesundheit informiert wird,
  • die Prävention und Behandlung von psychischen Erkrankungen jenen körperlicher Erkrankungen gleichgestellt wird,
  • die Integration psychisch kranker Menschen in der Realität umgesetzt wird.

Das Aktionsbündnis Psychische Gesundheit Schweiz, dem auch der SBK angehört, ist ein Netzwerk von Gruppen aus Fachpersonen, Betroffenen, Angehörigen und Interessierten, welche sich für die Sicherung und Verbesserung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung einsetzen.

www.aktionsbuendnis.ch

(29. 3. 2010)


Suizidbeihilfe
Ja zu einer gesetzlichen Regelung

Der SBK begrüsst die Absicht Bundes, die organisierte Suizidbeihilfe gesetzlich zu regeln, ausdrücklich.

Von den beiden vorgeschlagenen Varianten unterstützt der SBK Variante 1, wonach das Strafgesetz mit verschiedenen Sorgfaltspflichten ergänzt werden soll. Er schlägt vor, den Passus "unheilbare Krankheit mit unmittelbar bevorstehender Todesfolge"  in Kombination mit "unerträglichem Leiden" zu erwähnen.

Variante 2, ein Verbot der organisierten Suizid-Beihilfe, lehnt der Verband ab, da diese nicht den aktuellen gesellschaftlichen Positionen entspricht und das Risiko des Abgleitens in die Illegalität beinhaltet.

In seiner Stellungnahme hält der SBK grundsätzlich fest, dass Pflegefachpersonen wichtige Partner in der Begleitung von schwerkranken und sterbenden Menschen sind, Beihilfe zum Suizid jedoch nicht Teil des pflegerischen Auftrages ist und deshalb auch nicht angeordnet werden kann. Als wichtige Handlungsoption fordert er die Förderung und Finanzierung der Palliative Care.

Ø Stellungnahme des SBK

(1.3.2010)


Spendenfonds für Haiti
Unterstützung für haitianische Pflege

Der International Council of Nurses (ICN) hat einen Spendenfonds für die Haitianische Pflege und die Pflegenden ("Supporting Nurses and Nursing in Haiti Fund") eingerichtet. Damit ermöglicht er nationalen Berufsorganisationen und Einzelpersonen, die Berufskolleginnen im völlig verwüsteten Land direkt zu unterstützen.

Der ICN wird in enger Zusammenarbeit mit dem haitianischen Berufsverband und den zuständigen Behörden die geeignetsten Initiativen zum langfristigen Wiederaufbau der Pflege in Haiti unterstützen. Die Geldeinzahlungen erfolgt direkt beim ICN.

Bankverbindung:

UBS S.A., 1211 Genève
Clearing: 240
Begünstigter: Conseil international des infirmières
SWIFT: UBSWCHZH80A
Konto No: C0-158267.0
IBAN: CH33 0024 0240 C015 8267 0
Vermerk:  Soutien à Haiti

Besten Dank für Ihre Hilfe!

(25.1.2010)


Teilrevision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz
Pikettdienst erhält Regelung

Am 1. Januar 2010 ist eine für den Pflegeberuf wichtige Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (der sog. Branchenverordnung) in Kraft getreten.

Im Wesentlichen ist die zulässige Zahl aufeinanderfolgender Arbeitstage von sechs auf sieben angehoben worden, allerdings unter restriktiven Bedingungen.
Nachtdienste dürfen nun - ebenfalls unter sehr restriktiven Bedingungen - zwölf Stunden betragen (dies war aufgrund einer gleichlautenden Globalbewilligung des Seco bereits seit mehreren Jahren möglich).
Pikettdienste mit kurzer Einsatzbereitschaft, die von zuhause aus geleistet werden, erhalten endlich eine Regelung. Diese lässt aus Sicht des SBK allerdings zu wünschen übrig, indem die vom Seco vorgeschlagene und von den Arbeitnehmer-Verbänden akzeptierte Zeitkompensation von 20% vom Bundesrat auf 10% festgesetzt wurde.  
à mehr

(25.1.2010)


Neues Angebot für SBK-Mitglieder
Virtuelle Weiterbildungsakademie

Ab sofort können SBK-Mitglieder kostenlos von einer neuen Weiterbildungsmöglichkeit im Internet profitieren. Das Angebot der Senior health academy (SENACA) ist fokussiert auf Prävention und Behandlung von chronischen Krankheiten, die Inhalte stufenadaptiert für Hausärzte, Pflegefachleute und das interessierte Publikum konzipiert.

Zurzeit sind drei Kurse aufgeschaltet: zu Hypertonie, zu Osteoporose und zu Diabetes Typ 2. Die Themen Adipositas, Darmkrebs, Herzinsuffizienz, COPD und Alzheimer folgen im Laufe des Jahres. Die Inhalte werden regelmässig aktualisiert und mit neuen Themen ergänzt.
Zu jedem Kurs stehen Prüfungsfragen bereit. Nach Bestehen des Kurses erhält die Pflegefachperson direkt ihre Kursbestätigung. Freiberuflich Tätigen wird der effektive Studienaufwand im Qualitätsprogramm angerechnet.

SENACA ist auf private Initiative, in Zusammenarbeit mit den Schweizer Universitätsspitälern und der WE'G Hochschule Gesundheit in Aarau und unterstützt von der Förderagentur für Innovation KTI des Bundes entwickelt worden

Die Nutzung kostet für die breite Öffentlichkeit CHF 48.00 pro Jahr. SBK-Mitglieder registrieren sich kostenlos mit ihrer Mitgliedsnummer direkt unter www.senaca.ch.

(13.1.2010)


Nationaler Versorgungsbericht für die Gesundheitsberufe
Pflegefachpersonen länger im Beruf halten

In Bern wurde am 11. Dezember 09 der Versorgungsbericht zum Personalbedarf und zur Personalentwicklung  vorgestellt, der von der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) und der OdASanté in Auftrag gegeben wurde.

Die Ergebnisse sind für die Pflege alarmierend:  Allein um den heutigen Bestand erhalten zu können, braucht es jährlich 4700  Abschlüsse in Pflege. Zwischen 2000 und 2009 wurde jedoch nur gerade die Hälfte ausgestellt.

Für den SBK sind  Arbeitsbedingungen und Löhne, die dazu führen, dass Pflegefachpersonen länger im Beruf bleiben sowie eine bessere Ausschöpfung das Ausbildungspotenzials die vordringlichsten Massnahmen, um dem absehbaren  Personalmangel entgegenzuwirken.  Der Verband wehrt sich jedoch entschieden gegen eine Absenkung des Ausbildungsniveaus.

Ø Pressemitteilung

Ø Stellungnahme des SBK

Ø Versorgungsbericht GDK/OdASanté

(11.12.2009)


Ausserordentliche Delegiertenversammlung
Öffnung auf Sektionsebene

An der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 27. November hat der SBK die Weichen für die Zukunft gestellt. Die Delegierten haben im Rahmen des Projekts „Orientation 2010 plus“ elf Grundsätze zu den künftigen Verbandsstrukturen genehmigt. Neu werden die Sektionen und Fachverbände (Interessengemeinschaften) die Möglichkeit erhalten, weitere Berufsgruppen im Bereich Pflege als assoziierte Mitglieder aufzunehmen. Die ordentliche Mitgliedschaft im Gesamtverband bleibt diplomierten Pflegefachfrauen und -fachmännern vorbehalten. Der Verband soll zudem schlankere Strukturen mit einem Vorstand und einer PräsidentInnenkonferenz erhalten.

Auf der Basis des gefällten Grundsatzentscheides werden nun neue Statuten erarbeitet, über die im November 2010 an einer weiteren ausserordentlichen Delegiertenversammlung entschieden wird.

(30.11.2009)


Bedarfsabklärungen von psychiatrischen Pflegeleistungen
Anerkennungsverfahren festgelegt

Bedarfsabklärungen für die psychiatrische und gerontopsychiatrische Pflege im Pflegeheim und ambulant müssen von Pflegefachpersonen durchgeführt werden, die über eine mindestens zweijährige praktische Berufserfahrung in der Fachrichtung Psychiatrie verfügen.

Dies schreibt Artikel 7 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) verbindlich vor, der als Folge eines Bundesgerichtsurteils Ende 2006 geändert und im Juli 2007 in Kraft getreten ist. Der SBK und weitere Organisationen hatten erwirkt, dass psychische und körperliche Erkrankungen einander gleichgestellt werden und somit denselben Anspruch auf Leistungen gemäss KVG haben.

Diese Vorschrift ist nun erfüllt. Der SBK, der Spitex Verband Schweiz und Santésuisse haben das Zulassungsverfahren für Bedarfsabklärungen geregelt und eine Anerkennungskommission eingesetzt. Dipl. Pflegefachpersonen, die eine solche Zulassung beantragen möchten, können ab sofort ein Gesuch einreichen. Das Vorgehen ist aus der nachstehenden Information ersichtlich.

Ø Information zum Anerkennungsverfahren
Ø   Antragsformular
Ø
Administrative Vereinbarung

(16.11.2009)


Projekt SwissDRG und Pflege
Erste Resultate

An einer gemeinsamen Tagung in Olten stellten der SBK und die Schweizerische Vereinigung der Pflegedienstleiterinnen und Pflegedienstleiter SVPL erste Resultate einer Studie zur Pflege im SwissDRG-System vor.

Um die Eignung der SwissDRG in Bezug auf Homogenität von Pflegekosten und Pflegeaufwand zu untersuchen, wurden die Daten 2006 von 39 Netzwerkspitälern analysiert. Die Analyse zeigt, dass die Unterschiede der mittleren Pflegekosten pro SwissDRG zwischen den Spitälern teilweise sehr gross sind. Etwas überraschend ist, dass selbst bei den homogensten SwissDRGs grosse Unterschiede auftreten können. Ähnlich zeigt es sich beim Pflegeaufwand, wo die Unterschiede der mittleren LEP-Minuten pro SwissDRG zwischen den Spitälern teilweise sehr gross sind.

Anhand der gewonnenen Resultate wurden SwissDRGs identifiziert, die sich für weitere Untersuchungen besonders eignen. Der Studienbericht, der hier zum Download bereit steht, liefert zudem Empfehlungen zur Datenqualität, zur Messbarmachung des Pflegeleistungsaufwands und zur Integration von Pflegeindikatoren in das SwissDRG-System.

Ø Studienbericht

(22. 10. 2009)


Erfolg für das diplomierte Pflegefachpersonal in Baselland
Rückwirkend mehr Lohn

Das diplomierte Pflegepersonal des Kantons BL wird rückwirkend per 1. April 2004 um eine Lohnklasse besser eingereiht. Die Verbände (SBK und vpod) und die Regierung haben diesem Vergleichsvorschlag des Kantonsgerichts am 7. April 2009 zugestimmt.

Das Verfahren läuft schon seit 2001. Nun hat der Arbeitgeber Baselland eingesehen, dass er sich nicht weiter gegen den verfassungsmässigen Lohngleichheitssatz wehren kann. Es gibt denn auch gute Gründe für eine Besserstellung des Fachpersonals: mit ihrem Knowhow und ihrer Verantwortung sichern die Pflegenden den nachhaltigen Erfolg der medizinischen Versorgung.  Die massiv gestiegenen qualitativen Ansprüche ans Gesundheitspersonal müssen fair honoriert werden, und die Löhne müssen dem Vergleich mit anderen Berufsgruppen standhalten.

Vor dem Gang ans Gericht wurde die „kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben“ angerufen. Diese empfahl im April 2005 eine Bessereinreihung um eine Lohnklasse per 1. Juni 2005, was vom Kanton BL abgelehnt wurde. Daraufhin haben die Verbände den Gerichtsweg beschritten.

(8.4.2009)


Einheitliche Reglementierung der Weiterbildung
Zukünftig Höhere Fachprüfungen

Das BBT hat signalisiert, dass es für staatlich anerkannte Weiterbildungen anstelle der NDS HF (Nachdiplomstudien) die Höheren Fachprüfungen favorisiert. In einem Gespräch mit Ursula Renold, der  Direktorin des BBT, betonte der SBK die grosse Bedeutung von staatlich anerkannten Weiterbildungen für die Pflege. Die gleichen Anliegen wurden auch von der OdASanté vertreten.

Um eine einheitliche Reglementierung der Weiterbildungen sowohl für die höheren Fachschulen wie auch für die Fachhochschulen zu ermöglichen, unterstützt der SBK die folgende, von der OdASanté kommunizierte Lösung: Die Höheren Fachprüfungen sind eidgenössisch anerkannt und garantieren auch die europäische Anerkennung. Den Berufsverbänden wird es obliegen, in Kooperation mit OdASanté die Bildungsprogramme anzuerkennen, die auf die Höheren Fachprüfungen vorbereiten.

Für den SBK bedeutet dies konkret, dass die bereits ausgearbeiteten Rahmenlehrpläne in den Fachgebieten Intensiv-, Anästhesie-, Notfallpflege sowie Infektionsprävention und Spitalhygiene wie vorgesehen als NDS HF abgeschlossen und dem BBT zur Anerkennung unterbreitet werden. In einem zweiten Schritt werden diese dann in Höhere Fachprüfungen überführt. Der SBK wird diesen Prozess, der Signalwirkung für die Erarbeitung weiterer Abschlüsse auf der Stufe Höhere Fachprüfungen haben wird, eng begleiten und evaluieren.

Bezüglich des Projekts NDS HF Pflege (aktuell Höfa 1) wird der SBK im Gespräch mit den betroffenen Institutionen und Fachgruppen prüfen, welche Reglementierung sinnvoll ist.  Nebst den staatlich reglementierten Weiterbildungen könnten auch vom SBK anerkannte Weiterbildungen auf Stufe NDS angeboten werden.

Für weitere Informationen: Newsletter Nr. 15 auf www.odasante.ch

(16.3.2009)