Intensivpflege - Anästhesiepflege
Neue Zuständigkeit, neue Berufsbezeichnung
Weiterbildungen in Intensiv- und Anästhesiepflege mit Beginn ab 1. Juli
2010 werden nicht mehr durch den SBK reglementiert. Zuständige Behörde für die
Anerkennung dieser Spezialisierungen gemäss
Rahmenlehrplan für das Nachdiplomstudium Höhere Fachschule in Anästhesie-, Intensiv- und
Notfallpflege (RLP NDS HF AIN) ist das Bundesamt für Berufsbildung und
Technologie BBT. Für alle vor dem 30. Juni 2010 begonnenen
Weiterbildungen ist jedoch nach wie vor der SBK zuständig.
Die Berufsbezeichnungen gemäss neuem Rahmenlehrplan lauten:
Ø
dipl. Expertin / dipl. Experte Anästhesiepflege NDS HF
Ø
dipl. Expertin / dipl. Experte Intensivpflege NDS HF
Inhaber/innen eines Fähigkeitsausweises nach SBK sind voraussichtlich ab
Herbst 2011 - das heisst nach Beendigung des ersten Studiengangs nach RLP NDS HF
AIN - berechtigt, den neuen Berufstitel ohne weitere Auflagen zu führen.
Für sämtliche Auskünfte zum Nachdiplomstudium HF AIN und zur neuen
Titelführung ist die OdASanté (Nationale Dach-Organisation der Arbeitswelt
Gesundheit) zuständig.
Tel. 031 380 88 88, info@odasante.ch;
www.odasante.ch
(20.7.2010)

Äquivalenzverfahren für DN I
Geänderte Bedingungen
Das Äquivalenzverfahren für Inhaberinnen eines DN I zur Erlangung des Titels
"diplomierte Pflegefachfrau HF/dipl. Pflegefachmann HF" muss bis spätestens
31.12.2011 abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass die vierjährige Frist zum Nachweis der
Berufserfahrung unter Umständen nicht mehr eingehalten werden kann. Eine
Fristverlängerung, für die sich auch der SBK eingesetzt hatte, wurde vom BBT
abgelehnt.
Aus diesem Grund hat das SRK in Absprache mit dem BBT beschlossen, dass die
Berechtigung zur Titelführung erteilt werden kann, wenn die Bedingungen
bezüglich Weiterbildung und mindestens 2/3 der ursprünglich verlangten
Berufserfahrung erfüllt sind. Betroffene Personen können sich für die
individuelle Berechnung direkt an das SRK wenden.
Das SBK Bildungszentrum in Zürich bietet die geforderte berufsbezogene
Weiterbildung noch bis Februar 2011 an. Informationsveranstaltungen finden
monatlich statt.
Die Daten finden Sie unter www.sbk-biz.ch
(Aktuelles /Aktuelle Informationsveranstaltungen).
(15.6. 2010)

Projekt Positionierung der Weiterbildungen
Erstes Etappenziel erreicht
Mit der
Genehmigung des
Zwischenberichts Anfang Mai
durch die Steuergruppe konnte die erste Etappe des SBK-Projekts
„Positionierungen – Weiterbildungsangebote in der Pflege“ erfolgreich
abgeschlossen werden. Ziel des Projekts ist es, die Positionierung der Höheren
Fachausbildung Stufe 1,
der Mütterberaterin und der Gesundheitsschwester für die Zukunft zu klären.
Der Bericht
enthält eine IST-Analyse der aktuellen Höfa I-Bildungsangebote und deren diverse
Schwerpunkte. Ebenfalls in die Untersuchung einbezogen wurde die Situation der angrenzenden Länder Deutschland, Österreich,
Frankreich und Italien.
Was Die
Schwerpunkte Palliativpflege, Geriatrie oder Psychogeriatrie betrifft, werden
diese im Rahmen des von Curaviva, H+ und dem Spitexverband geleiteten Projekts "HBP
Langzeitpflege" geprüft.
Detaillierte Informationen zur Ausgangslage des SBK-Projekts, zu den
Projektzielen, zum Grobzeitplan sowie zur Aufstellung der Projektorganisation
finden Sie
àhier.
(17.5.2010)

Zum würdigen Umgang mit
älteren Menschen
Übergabe der Charta
Unter der Federführung von Curaviva Schweiz haben verschiedene Organisationen -
darunter der Spitexverband, Pro Senectute und der SBK - eine Charta der
Zivilgesellschaft zum würdigen Umgang mit älteren Menschen ausgearbeitet. Diese
wurde am 11. Mai Nationalratpräsidentin Pascale Bruderer auf der
Bundeshausterrasse in Bern übergeben.
Mit der Charta wollen die Organisationen dem negativen Image alter Menschen
entgegentreten. Sie setzen sich ein für eine Gesellschaft, die das Altern als
eine zum Menschsein gehörige Entwicklung bejaht und die die Würde alter Menschen
uneingeschränkt respektiert, wie immer ihr gesundheitlicher Zustand oder ihre
Lebenssituation auch sein mag.
Die Charta kann bei Curaviva (e.hirsbrunner@curaviva.ch) bezogen werden.
(11.5.2010)

Jetzt auch an
Deutschschweizer Fachhochschulen
Master of Science in Nursing
Der SBK freut sich, dass die Studienrichtung Pflege in der deutschen Schweiz
jetzt auch auf Fachhochschulstufe mit einem Master of Science abgeschlossen
werden kann. Das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement hat Mitte Januar zwei Gesuche
genehmigt.
Der Start für den Kooperationsstudiengang der drei öffentlichen Hochschulen (FHS
St. Gallen, Berner Fachhochschule Gesundheit BFH und Zürcher Hochschule für
Angewandte Wissenschaften ZHAW) ist für Herbst 2010 vorgesehen. Jeder dieser
Standorte bietet einen spezifischen Schwerpunkt.
Der Studiengang der privaten WE’G Hochschule Gesundheit begann bereits im Januar
2009. Dieser berufsbegleitende Studiengang ermöglicht, ein Projekt in der Praxis
mit dem Studium zu verbinden.
Einen kleinen Wermutstropfen gibt es allerdings: gemäss Fachhochschul-Reglement
müssen die Klassen in den öffentlichen Fachhochschulen mindestens 25-30
Studierende umfassen. Da bis zum heutigen Tag der nachträgliche Titelerwerb für
die Pflege nicht genehmigt wurde, wird diese Quote schwer zu erreichen sein. Aus
diesem Grund fordert der SBK nachdrücklich den nachträglichen Erwerb des
Fachhochschul-Titels auch für die Inhaber/innen altrechtlicher Pflegediplome.
Die Master-Studiengänge sind insbesondere für die Ausbildung von
Pflegewissenschaftler/innen und des Lehrkörpers der Fachhochschulen, aber auch
für die Übernahme neuer Aufgaben im klinischen Bereich erforderlich. Alle diese
zukünftigen Akteure werden in einem leistungsstarken und entwicklungsfähigen
Gesundheitswesen dringend gebraucht.
www.gesundheit.bfh.ch
www.fhsg.ch/gesundheit
www.gesundheit.zhaw.ch
www.weg-fh.ch/studium/mscn
http://www.hes-so.ch/modules/formation/detail.asp?ID=218&Language=FR
(31.3.2010)

Aktionsbündnis Psychische
Gesundheit
Petition gegen Ausgrenzung
Der SBK unterstützt die Petition des Aktionsbündnisses Psychische Gesundheit
Schweiz „Für uns alle – gegen Ausgrenzung“. Die Verantwortlichen der
Gesundheitspolitik werden aufgerufen, aktiv dafür zu sorgen, dass
- die Bevölkerung regelmässig und allgemein verständlich über die
Bedeutung der psychischen Gesundheit informiert wird,
- die Prävention und Behandlung von psychischen Erkrankungen jenen
körperlicher Erkrankungen gleichgestellt wird,
- die Integration psychisch kranker Menschen in der Realität umgesetzt
wird.
Das Aktionsbündnis Psychische Gesundheit Schweiz, dem auch der SBK angehört,
ist ein Netzwerk von Gruppen aus Fachpersonen, Betroffenen, Angehörigen und
Interessierten, welche sich für die Sicherung und Verbesserung der psychischen
Gesundheit der Bevölkerung einsetzen.
www.aktionsbuendnis.ch
(29. 3. 2010)

Suizidbeihilfe
Ja zu einer gesetzlichen Regelung
Der SBK begrüsst die Absicht Bundes, die organisierte Suizidbeihilfe
gesetzlich zu regeln, ausdrücklich.
Von den beiden vorgeschlagenen Varianten unterstützt der SBK Variante 1,
wonach das Strafgesetz mit verschiedenen Sorgfaltspflichten ergänzt werden soll. Er
schlägt vor, den Passus "unheilbare Krankheit mit unmittelbar bevorstehender Todesfolge"
in Kombination mit "unerträglichem Leiden" zu erwähnen.
Variante 2, ein Verbot der organisierten Suizid-Beihilfe, lehnt
der Verband ab, da diese nicht den aktuellen gesellschaftlichen Positionen
entspricht und das Risiko des Abgleitens in die Illegalität beinhaltet.
In seiner Stellungnahme hält der SBK grundsätzlich fest, dass
Pflegefachpersonen wichtige Partner in der Begleitung von schwerkranken und
sterbenden Menschen sind, Beihilfe zum Suizid jedoch nicht Teil des
pflegerischen Auftrages ist und deshalb auch nicht angeordnet werden kann. Als
wichtige Handlungsoption fordert er die Förderung und Finanzierung der
Palliative Care.
Ø
Stellungnahme des SBK
(1.3.2010)

Spendenfonds für Haiti
Unterstützung für haitianische Pflege
Der International Council of Nurses (ICN) hat einen Spendenfonds für die
Haitianische Pflege und die Pflegenden ("Supporting Nurses and Nursing in Haiti
Fund") eingerichtet. Damit ermöglicht er nationalen Berufsorganisationen und
Einzelpersonen, die Berufskolleginnen im völlig verwüsteten Land direkt zu
unterstützen.
Der ICN wird in enger Zusammenarbeit mit dem haitianischen Berufsverband
und den zuständigen Behörden die
geeignetsten Initiativen zum langfristigen Wiederaufbau der Pflege in Haiti
unterstützen. Die
Geldeinzahlungen erfolgt direkt beim ICN.
Bankverbindung:
UBS S.A., 1211 Genève
Clearing: 240
Begünstigter: Conseil international des infirmières
SWIFT: UBSWCHZH80A
Konto No: C0-158267.0
IBAN: CH33 0024 0240 C015 8267 0
Vermerk: Soutien à Haiti
Besten Dank für Ihre Hilfe!
(25.1.2010)

Teilrevision der
Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz
Pikettdienst erhält Regelung
Am 1. Januar 2010 ist eine für den Pflegeberuf wichtige Revision der
Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (der sog. Branchenverordnung) in Kraft getreten.
Im Wesentlichen ist die zulässige Zahl aufeinanderfolgender Arbeitstage
von sechs auf sieben angehoben worden, allerdings unter restriktiven
Bedingungen.
Nachtdienste dürfen nun - ebenfalls unter sehr restriktiven Bedingungen -
zwölf Stunden betragen (dies war aufgrund einer gleichlautenden
Globalbewilligung des Seco bereits seit mehreren Jahren möglich).
Pikettdienste mit kurzer Einsatzbereitschaft, die von zuhause aus geleistet
werden, erhalten
endlich eine Regelung. Diese lässt aus Sicht des SBK allerdings zu wünschen übrig,
indem die vom Seco vorgeschlagene
und von den Arbeitnehmer-Verbänden akzeptierte Zeitkompensation von 20%
vom Bundesrat auf 10% festgesetzt wurde.
à
mehr
(25.1.2010)

Neues Angebot für SBK-Mitglieder
Virtuelle Weiterbildungsakademie
Ab sofort können SBK-Mitglieder kostenlos von einer neuen
Weiterbildungsmöglichkeit im Internet profitieren. Das Angebot der Senior health
academy (SENACA) ist fokussiert auf Prävention und Behandlung von chronischen
Krankheiten, die Inhalte stufenadaptiert für Hausärzte, Pflegefachleute und das
interessierte Publikum konzipiert.
Zurzeit sind drei Kurse aufgeschaltet: zu Hypertonie, zu Osteoporose und zu
Diabetes Typ 2. Die Themen Adipositas, Darmkrebs, Herzinsuffizienz, COPD und
Alzheimer folgen im Laufe des Jahres. Die Inhalte werden regelmässig
aktualisiert und mit neuen Themen ergänzt.
Zu jedem Kurs stehen Prüfungsfragen bereit. Nach Bestehen des Kurses erhält die
Pflegefachperson direkt ihre Kursbestätigung. Freiberuflich Tätigen wird der
effektive Studienaufwand im Qualitätsprogramm angerechnet.
SENACA ist auf private Initiative, in Zusammenarbeit mit den Schweizer
Universitätsspitälern und der WE'G Hochschule Gesundheit
in Aarau und unterstützt von der Förderagentur für Innovation KTI des Bundes
entwickelt worden
Die Nutzung kostet für die breite Öffentlichkeit CHF 48.00 pro Jahr.
SBK-Mitglieder registrieren sich kostenlos mit ihrer Mitgliedsnummer direkt
unter www.senaca.ch.
(13.1.2010)

Nationaler
Versorgungsbericht für die Gesundheitsberufe
Pflegefachpersonen länger im Beruf halten
In Bern wurde am 11. Dezember 09 der
Versorgungsbericht zum Personalbedarf und zur Personalentwicklung vorgestellt,
der von der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) und der
OdASanté in Auftrag gegeben wurde.
Die Ergebnisse sind für die Pflege
alarmierend: Allein um den heutigen Bestand erhalten zu können, braucht es
jährlich 4700 Abschlüsse in Pflege. Zwischen 2000 und 2009 wurde jedoch nur
gerade die Hälfte ausgestellt.
Für den SBK sind Arbeitsbedingungen und
Löhne, die dazu führen, dass Pflegefachpersonen länger im Beruf bleiben sowie
eine bessere Ausschöpfung das Ausbildungspotenzials die vordringlichsten
Massnahmen, um dem absehbaren Personalmangel entgegenzuwirken. Der Verband
wehrt sich jedoch entschieden gegen eine Absenkung des Ausbildungsniveaus.
Ø
Pressemitteilung
Ø
Stellungnahme des
SBK
Ø
Versorgungsbericht GDK/OdASanté
(11.12.2009)

Ausserordentliche Delegiertenversammlung
Öffnung auf Sektionsebene
An der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 27. November hat der SBK
die Weichen für die Zukunft gestellt. Die Delegierten haben im Rahmen des
Projekts „Orientation 2010 plus“ elf Grundsätze zu den künftigen
Verbandsstrukturen genehmigt. Neu werden die Sektionen und Fachverbände
(Interessengemeinschaften) die Möglichkeit erhalten, weitere Berufsgruppen im
Bereich Pflege als assoziierte Mitglieder aufzunehmen. Die ordentliche
Mitgliedschaft im Gesamtverband bleibt diplomierten Pflegefachfrauen und
-fachmännern vorbehalten. Der Verband soll zudem schlankere Strukturen mit einem
Vorstand und einer PräsidentInnenkonferenz erhalten.
Auf der Basis des gefällten Grundsatzentscheides werden nun neue Statuten
erarbeitet, über die im November 2010 an einer weiteren ausserordentlichen
Delegiertenversammlung entschieden wird.
(30.11.2009)

Bedarfsabklärungen von psychiatrischen Pflegeleistungen
Anerkennungsverfahren festgelegt
Bedarfsabklärungen für die psychiatrische und gerontopsychiatrische Pflege im
Pflegeheim und ambulant müssen von Pflegefachpersonen durchgeführt werden, die
über eine mindestens zweijährige praktische Berufserfahrung in der Fachrichtung
Psychiatrie verfügen.
Dies schreibt Artikel 7 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) verbindlich
vor, der als Folge eines Bundesgerichtsurteils Ende 2006 geändert und im Juli 2007 in Kraft getreten ist.
Der SBK und
weitere Organisationen hatten erwirkt, dass psychische
und körperliche Erkrankungen einander gleichgestellt werden und somit denselben
Anspruch auf Leistungen gemäss KVG haben.
Diese Vorschrift ist nun erfüllt.
Der SBK, der Spitex Verband Schweiz und Santésuisse haben das
Zulassungsverfahren für Bedarfsabklärungen geregelt und eine
Anerkennungskommission eingesetzt.
Dipl. Pflegefachpersonen, die eine solche Zulassung beantragen möchten, können
ab sofort ein Gesuch einreichen. Das Vorgehen ist aus der nachstehenden
Information ersichtlich.
Ø
Information zum Anerkennungsverfahren
Ø
Antragsformular
Ø
Administrative Vereinbarung
(16.11.2009)

Projekt SwissDRG und Pflege
Erste Resultate
An einer gemeinsamen Tagung in Olten stellten der SBK und die Schweizerische
Vereinigung der Pflegedienstleiterinnen und Pflegedienstleiter SVPL erste
Resultate einer Studie zur Pflege im SwissDRG-System vor.
Um die Eignung der SwissDRG in Bezug auf Homogenität von Pflegekosten und
Pflegeaufwand zu untersuchen, wurden die Daten 2006 von 39 Netzwerkspitälern
analysiert. Die Analyse zeigt, dass die Unterschiede der mittleren Pflegekosten
pro SwissDRG zwischen den Spitälern teilweise sehr gross sind. Etwas
überraschend ist, dass selbst bei den homogensten SwissDRGs grosse
Unterschiede auftreten können. Ähnlich zeigt es sich beim
Pflegeaufwand, wo die Unterschiede der mittleren LEP-Minuten pro SwissDRG
zwischen den Spitälern teilweise sehr gross sind.
Anhand der gewonnenen Resultate wurden SwissDRGs identifiziert, die sich für
weitere Untersuchungen besonders eignen. Der Studienbericht, der hier zum
Download bereit steht, liefert zudem
Empfehlungen zur Datenqualität, zur Messbarmachung des
Pflegeleistungsaufwands und zur Integration von Pflegeindikatoren in das
SwissDRG-System.
Ø
Studienbericht
(22. 10. 2009)

Erfolg für das
diplomierte Pflegefachpersonal in Baselland
Rückwirkend mehr Lohn
Das diplomierte Pflegepersonal des Kantons BL wird rückwirkend per 1. April
2004 um eine Lohnklasse besser eingereiht. Die Verbände (SBK und vpod) und die
Regierung haben diesem Vergleichsvorschlag des Kantonsgerichts am 7. April 2009
zugestimmt.
Das Verfahren läuft schon seit 2001. Nun hat der Arbeitgeber Baselland
eingesehen, dass er sich nicht weiter gegen den verfassungsmässigen
Lohngleichheitssatz wehren kann. Es gibt denn auch gute Gründe für eine
Besserstellung des Fachpersonals: mit ihrem Knowhow und ihrer Verantwortung
sichern die Pflegenden den nachhaltigen Erfolg der medizinischen Versorgung.
Die massiv gestiegenen qualitativen Ansprüche ans Gesundheitspersonal müssen
fair honoriert werden, und die Löhne müssen dem Vergleich mit anderen
Berufsgruppen standhalten.
Vor dem Gang ans Gericht wurde die „kantonale Schlichtungsstelle für
Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben“ angerufen. Diese empfahl im
April 2005 eine Bessereinreihung um eine Lohnklasse per 1. Juni 2005, was vom
Kanton BL abgelehnt wurde. Daraufhin haben die Verbände den Gerichtsweg
beschritten.
(8.4.2009)

Einheitliche
Reglementierung der Weiterbildung
Zukünftig Höhere Fachprüfungen
Das BBT hat signalisiert, dass es für staatlich anerkannte Weiterbildungen
anstelle der NDS HF (Nachdiplomstudien) die Höheren Fachprüfungen favorisiert.
In einem Gespräch mit Ursula Renold, der Direktorin des BBT, betonte der
SBK die grosse Bedeutung von staatlich anerkannten Weiterbildungen für die
Pflege. Die gleichen Anliegen wurden auch von der OdASanté vertreten.
Um eine einheitliche Reglementierung der Weiterbildungen sowohl für die
höheren Fachschulen wie auch für die Fachhochschulen zu ermöglichen, unterstützt
der SBK die folgende, von der OdASanté kommunizierte Lösung: Die Höheren
Fachprüfungen sind eidgenössisch anerkannt und garantieren auch die europäische
Anerkennung. Den Berufsverbänden wird es obliegen, in Kooperation mit OdASanté
die Bildungsprogramme anzuerkennen, die auf die Höheren Fachprüfungen
vorbereiten.
Für den SBK bedeutet dies konkret, dass die bereits ausgearbeiteten
Rahmenlehrpläne in den Fachgebieten Intensiv-, Anästhesie-, Notfallpflege sowie
Infektionsprävention und Spitalhygiene wie vorgesehen als NDS HF abgeschlossen
und dem BBT zur Anerkennung unterbreitet werden. In einem zweiten Schritt werden
diese dann in Höhere Fachprüfungen überführt. Der SBK wird diesen Prozess, der
Signalwirkung für die Erarbeitung weiterer Abschlüsse auf der Stufe Höhere
Fachprüfungen haben wird, eng begleiten und evaluieren.
Bezüglich des Projekts NDS HF Pflege (aktuell Höfa 1) wird der
SBK im Gespräch mit den betroffenen Institutionen und Fachgruppen prüfen, welche
Reglementierung sinnvoll ist.
Nebst den
staatlich reglementierten Weiterbildungen könnten auch vom SBK anerkannte
Weiterbildungen auf Stufe NDS angeboten werden.
Für weitere Informationen: Newsletter Nr. 15 auf
www.odasante.ch
(16.3.2009)

|